Sachregister.
Soldatenstand, (Forts.)
mit besonderer Allerhoͤchster Genehmigung. (ebend. 8.
19.) 288. — in Absicht auf die Folgen ders. behaͤlt
es bei den Bestimmungen der Order v. 18. Maͤrz
1839. sein Bewenden. (ebend. §. 19.) 289. — die
Ausstoßung aus dems. findet sowohl gegen Unter-
offiziere bei gleichzeittger Degradatlon, als gegen Ge'
meine statt. (ebend. §. 20.) 289. — Folgen derselben.
(ebend. K. 20.) 269. — gleichartige Strasanwendung
gegen Personen des Soldatenstandes, die nicht Un-
teroffizlere und Gemeine sind, auch nicht Offizkerrang
haben, nach MaßWgabe ihres Militairranges. (ebend.
K. J.) 291. — . auch Krlegs-Artikel u. Militairstrafen.
Splel, Rüge der Neigung zu dems. gegen Offtziere
vor deren Ehrengerichten. (V. v. 20. Juli 43. §F. 2.
Nr. l. e.) 300. — Bestrafung der Unteroffiziere und
Soldaten, wenn dieselben daraus ein Gewerbe machen.
(Kriegs= Art. v. 27. Juni 41. Art. 50.) 283.— s. auch
Lebensart, unordentliche.
Spielbank, zu Köthen, Bestrafung diesseltiger Untertha"
nen für das Spielen an ders. (V. v. 22. Dezbr. 43.) 10.
Splelkarten, rücksichtlich der Stempel-Kontraventionen
bei solchen behält es bel den in der Verordn. v. 16.
Juni 1838. 8§. 25—31. getroffenen Bestimmungen
seln Bewenden. (A. K. O. v. 21. Mai 44.) 238.
Sporteln, Sportel Fretheit, siehe Gebühren und Ge,
bühren Freiheit.
Staatsanwalt, Bestellung eines solchen bei jedem
Ehegerichte erster Instanz. (V. v. 28. Juni 44. K. 4.)
181. — derselbe hat in den Prozessen wegen Schel-
dung, Ungültigkelt oder Nichutgkeit einer Ehe durch
alle Instanzen das öffentliche Interesse wahrzunehmen.
(ebend. §. 4.) 184. — sonstige Pflichten und Rechte
desselben. (gs. 5—N. 16. 21. 27. 29. 35. 52. 54. 0I.)
181— 189. 191. 193.
Staatsbuchhalterel, wird vom I. Aug. 1814. an
aufgehoben. (A. K. O. v. 19. Jull 44.) 265. — die
ders. durch die Order v. 29. Mai 1826. übertragenen
Funktionen gehen auf das Finanzministerlum über.
(ebend.) 265.
Staatsdienst, mit der Ausstoßung aus dem Solda-
tenstande ist zuglesch die Unfählgkeit verbunden, in se-
nem ein Amt oder elne Ehrenstelle zu bekleiden. (V.
v. 27. Junt 43. 8. 20.) 289. — H. auch Anstellungen.
Staatshaushalt, allgemeiner Etat desselben für das
Jahr 1814. (v. 9. Apr. 411. nebst A. K. O.) 93—99.
Staatskasse, derselben soll die Hälfte der von Thaus-
seepollzel, Ubertretungen auskommenden Strasgelder zu-
kommen, wenn dle Straffestsetzung von dem Landrathe
oder dessen Substituten erfolgt ist. (Regulativ v. 7.
Juni 1s. F. 21.) 17).
1844. 51
Staatsministerlum, zu den Berathungen desselben
Üüber die demlelben behufs der weiteren Vorbereitung
Überwiesenen wichtigeren Angelegenheiten des Handels
und der Gewerbe soll jedergeit der Prásident des Han-
delsamts zugezogen werden. (V. v. 7. Juni 44. 88.
I. u. 9.) 148. 150. — Versahren rücksichtlich der an
dasselbe zur Entscheidung gelangenden Disziplinar-Un-
tersuchungen gegen Beamte wegen Dienstentlassung.
(G. v. 20. März 41. 8§. 35— 38.) 81. 83. — vor
dasselbe gehört auch einc gleiche Entscheidung gegen
die bei dems. selbst, bei den unmittelbar unter dems.
stehenden Behörden und bei dem Staatssekretartate
angestellten Kangleidiener, Boten, Kastellane 2c. (ebend.
S. 30.) 85. — daslelbe entscheidet, auf eingelegten Re-
kurs, über die Beschwerden der Staatsbeamten we-
gen der gegen sie eingelelteten Pensiontrung. (V. v.
29. März 41. §. 3.) 91. — der Beschlub desselben
über die Pensionirung der von des Königs Majestät
unmittelbar ernannten Beamten ist zur Allerhöchsten
Bestätigung einzureichen. (ebend. §. 4.) 91. — dasselbe
kann, auf den Antrag des Ministers des Innern, den
städtischen Behörden die Befugniß entziehen, sortlau,
sende periodlsche Berichte über ihre Verwaltung durch
den Druck zu versffentlichen. (A. K. O. v. 19. Apr.
44.) 102.
Staatsrath, Mittheilung des über die Dienstentlassung
Ullerhöchst ernannter oder beltätigter Beamten gefaß-
ten Staatsministerial Beschlusses an denselben, behufs
des darüber zur Allerhöchsten Entscheidung zu erstat-
tenden Gutachtens. (G. v. 29. März 44. §. 37.) 85.
Staatssekretariat, die Emscheidung über Dienst-
entlassungen der bei dems. angestellten Kangleidiener,
oten 2c. im Disziplinar" Strafverfahren gehört vor
das Staatsministerium. (G. v. 20. März 45. F. 39.) 85.
Stabsoffiziere, Bildung der Ehrengerlchte über dle-
selben. (V. v. 20. Juli 43. SS. 10. u. 1I.) 301. 302.
— Abfassung der Erkenntnisse bel dens. (ebend. 88.
36. 41.) 306. 307.
Stader Zoll, ehemallger, jetzt Brunshauser Zoll,
siehe dlesen.
Städte, in dens. soll ebenfalls der Kleinhandel mit
Getränken den Bestimmungen der Order v. 7. Febr.
1835. unterworfen sein. (A. K. O. v. 21. Juni 14.) 214.
Städteordnung, ältere, vom 19. Novbr. 1808.
Erweiterung der im §. 183. ders. enthaltenen Vor-
schrift wegen Verkffentlichungen über die Wirksam-
keit der städtischen Behörden und Vertreter. (N. K.
O. v. 19. April 4 1.) 101.
Städtische Beamte, siche Beamte, Ober-Bürger=
meister, Bürgermeister, Magistratsmitglieder und Un-
terbeamte.
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