Sachregister.
Desertion, (Forts.)
machen. (ebend. §. 194.) 329. — seitens der zum Beur-
laubtenstande gehörenden Personen des Soldatenstandes,
deren Bestrafung gehört vor die Militairgerichte. (ebend.
Thl. II. §. 6. Nr. 2.) 331. — Untersuchungs= und
Kontumazialverfahren wegen ders. (ebend. Thl. I.
SS. 242 — 259.) 367 — 370. — Aiqguidation der aufge-
laufenen Kosten und baaren Auslagen in solchem bei der
betreffenden Regierungs-Hauptkasse. (ebend. Thl. II.
§S. 28.) 374.
Diäten, für zugezogene Sachverständige oder Beamte in
Parzellirungs= und Ansicdelungssachen. (G. v. Z. Jaur.
45. S. 33) 32. — für einzelne Innungsgenossen und
Sachverständige bei Aufnahme und Entlassung von Lehr-
lingen. (Gew.-Orb. v. 17. Jam. 45. §. 159.) 71. —
für die Neu--Vorpommerschen Landkastenbevollmächtigten.
(Regulatio v. 20. Novbr. 43. S. IX.) 17.
Diebstahl, Personen, welche wegen eines solchen verur-
theilt worden, bedürfen zum Begimn eines selbstständigen
Gewerbebetriebes der Erlaubniß der Polizeiobrigkeit des
Orts. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 21.) 15. — in
wiefern letztere zu versagen ist. (ebend. §. 21.) 45. —
derselbe schließt von der Theilnahme an neu und bereits
gebildeten Innungen aus. (Gew.-Ord. v. 17. Jaur. 45.
SS. 103. 107.) 60. 01. — Ausscheiden und Ausstoßung
aus letz. in gleicher Beziehung. (ebend. 8. 117.) 63. —
desgl. aus den ohne Nachweis der Befähigung der Theil-
nehmer bestehenden Innungen. (ebend. S#. 118. 119.)
63. 04. — wegen eines solchen ist gegen Gewerbetrei-
bende, deren Gewerbebetrieb durch Zuverlässigkeit und
Unbescholtenheit bedingt und polizeilich gestattet worden,
zugleich auf Verlust der Befugniß zum selbstständigen
Gewerbebetriebe für immer zu erkennen. (ebend. §. 174.)
75. — dessen Ermiktelung bei Feststellung des That-
bestandes verübter Verbrechen durch Militairpersonen.
(Milit.-Straf-G. Thl. II. S. 92. Anl. B. S#. 25—30.
ders.) 347. 384. 385.
Dienstatteste, militairische, Strafbarkeit der unrichtigen
Ausstellung ders. im Soldatenstande. (Milit.-Straf.G.
Thl. I. S. 130.) 322.
Dienstauszeichnung, Militair-, s. let.
Dienstbehörden, aktiver Militairpersonen und Beamten,
deren Erlaubniß bedarf es zum Betriebe eines Gewerbes
seitens der letztern oder deren Chefrauen und Mitglieder
ihrcs Hausstandes. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 19.) 44.
Dienstboten, s. Gestnde.
Dienste (Hand= und Spanndienste 2c.), deren Verthei-
lung bei Zerstückelungen von Grundstlicken. (G. v. 3. Janr.
45. . 13. f.) 28. — desgl. bei neuen Ansledelun-
gen. (ebend. §. 26.) 30. — auf Grundstücken ruhend,
von welchen bei Besstzveränderungen ein gewisses Lau-
1845. 15
Dienste, (Forts.)
demium entrichtet werden muß, Berechunng des letztern,
nach Ablösung der erstern, in späteren Entrichtunge-
fällen. (Dekl. v. 25. April 45.) 246. — Bestimmungen
über deren Ablösung in der Provinz Schlesien. (G. v.
31. Oktbr. 45.) 682—684. — Anordnungen für deren
Ablösung in denjenigen Theilen der Provinz Sachsen, in
welchen die Ablösungs-Ord. v. 7. Juni 1821. gilt. (G.
v. 18. Juli 45.) 302—305. — s. auch Gemeindedienste;
— gewerbliche, s. letz.
Diensteid, die nicht erfolgte Ableistung desselben darf bei
militairischen Vergehen weder als ein Grund zur Auf-
hebung der Strafbarkeit, noch zur Milderung der Strafe
angesehen werden. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S. 72.)
308.
Dienstentlassung, verschuldete, durch solche gehen Of-
-iziere aller durch den Dieust erworbenen Ansprüche ver-
lustig. (Milit.-Straf-G. Thl. I. §. 47.) 303. — auf
solche ist gegen Offziere zu erkennen, wo gegen Beamte
die einfache Kassation oder Amtsentsetzung eintritt. (ebend.
§. 61.) 300. — unfreiwillige, von Gemeindebcamten in
der Rheinprovinz. (Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45. §.
82. u. 104.) 543. 549.
Dienstentsetzung, s. Amtsentsetzung.
Dienstgelder, in der Altmark, an die Stelle von Na-
tmaldiensten getreten, Bestimmungen rücksichtlich ders. in
Abänderung der 88. 4. 5. 6. 44. u. 40. des Gesetzes
v. 21. April 1825. Nr. 938. (V. v. 23. Juli 15.) 518.
519. — desgl. in den vormals zum Königreiche West-
bhalen gehörig gewesenen Theilen des Herzogthums
Magdeburg. (V. v. 23. Juli 45.) 5320—522. — Aus-
dehnung ders. auch auf die übrigen vormals westphälisch
gewesenen Theile der Provinz Sachsen, mit Ausnahme
der Altmark. (V. v. 11. Dezbr. 45.) 832.
Dienstleistungen, gewerbsweise auf öffentlichen Stra-
ßen und Plätzen, sowic in Wirthshäusern, zu solchen be-
darf es einer besonderen, auf Unbescholtenheit und Zu-
verlässigkeit gegründeten polizeilichen Erlaubniß. (Gew.=
Ord. v. 17. Janr. 45. §. 49.) 51. — Aufstellung von
Taren für solche. (ebend. §. 97.) 3n8. — Verfahren bei
verschuldeter Zurücklahme der polizeilichen Erlaubniß.
(ebent. S§S. 71—74.) 54. 55.
Dienstleute, auf dem Lande, Anwendung der Gesinde-
vorschristen auf solche. (Gesinde-Ord. für Reuvorpom-
mern und Rügen v. 11. April 45. §. 174.) 409.
Dienstsuspension, deren Anordnung in militair-ge-
richtlichen Untersuchungen. (Milit. = Straf= G. Thl. II.
S. 98. 215.) 347. 364.
Diensttitel, s. Titel.
Differenzialzölle, von Getreide, Olivenöl und Wein,
Abkommen darüber mit Sardinien über deren einstweilige
Fort-