Sachregister. 1845.
Maadeburg, Herzogthum, (Fortf.)
binsichtlich der an die Stelle der Naturaldienste getretenen
Dienstgelrer und anderer angemessener Leistungen in den
vormals zum Königreiche Westphalen gehörig gewesenen
Theilen desselben. (V. v. 23. Juli 45.) 320—322.
Ausdehnung ders. auch auf die übrigen vormals Wen.
phälisch gewesenen Theile der Provinz Sachsen, mit Aus-
nahme der Altmark. (V. v. 11. Dezbr. 45.) B2.
Magdeburg, Stadt, Bildung von Innungen in ders.
nach der erforderlichen Zahl von Theilnehmern. (Gew.-=
Ord. v. 17. Janr. 45. 8. 102.) 60.
Magisträte, entscheiden über die Gestattung oder Ver-
sagung neuer Ansiedelungen, mit Vorbehalt des Rekurses
an die Regierung. (G. v. 3. Janr. 45. §S. 29.) 31. —
Regulirung und Vertheilung der öffentlichen Abgaben unb
Lasten bei Zerstückelungen von Grundstücken, durch dies.
(V. v. 3. Jam. 45. 88. 8. 10. und 19.) 27. 29. —
s. auch Rommunalbehörde und Polizeiobrigkeiten.
Mahlzwang, bestehend in dem, mit dem Besitze einer
Mühle verbundenen Rechte, die Konsumenten zu zwingen,
raß sie bei dem Berechtigten ihren Bedarf mahlen oder
schreten lassen, dessen Aufhebung. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45. F. 4. Nr. Z. 2.) 42. — in wiefern dafür Ent-
sädigung zu gewähren ist. (G. v. 17. Janr. 45.
S. 1— 0.) 79. 80. — Eemittelung, Feststellung und
Aufbringung der letztern. (ebend. §§. 29—32.) 85. 86.
— Ermittelung und Feststellung der Normalentschädigung
für solchen. (ebend. §. 45.) 89. — weitere Anordnun-
gen für das dabei zu beobachtende Verfahren. (ebend.
S. 37—39.) 87—92.
Mahnzettel, deren Ausfertigung und Insinuation bei
Erekutionovollstreckungen in der Provinz Westphalen. (V.
v. B30. Juni 45. 9§. 8. und 9.) 446. f. — Gebühren
des Erekuters für dies. (Tarif v. 30. Juni 45. Pos. 1.) 457.
Majestätsverbrechen, dessen Bestrafung im Soldaten-
stande. (Milit.-Straf-G. Th. I. 8. . 89. 90.) 310.311.
Mäbler, deren Geschäfte dürfen nur von den als solche
angestellten Personen betrieben werden. (Gew.-Ord. v.
1. Janr. 45. 8. 51.) 61. — Befähigung, Zahl und
Betrieb ders. nach bisherigen oder noch zu erlassenden
Vorschriften. (ebend. §. 33.) 51. — Stellvertretung für
dies. lebend. §. 63) 33. — Verfahren bei verschuldeter
Zurücknahme der dens. ertheilten Bestallung. (ebend.
SG. 71— 4.) 54. 55. — Taxen für deren Gewerbebe-
trieb. (ebend. S#. 93.) 358.
Malzdarren, zu deren Anlegung bedarf es einer beson-
dern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr.
45. §. 27.) 40. — Verfahren mit Gesuchen um die Er-
cheing der let. (ebend. S§. 26—36.) 40—48. — Frist-
bestimmung für deren Benußung. (ebend. S#. 60—68.)
53. 54. — Untersagung der letz. (ebend. Ss. 69. 70.) 54.
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Marienwerder, Stadt, die vort bestandene Justizbepu-
tation für landwirthschaftliche Angelegenheiten wird auf-
gelöst und in deren Stelle ein Spruchkollegium bei der
Reg. daselbst errichtet. (V. v. 22. Novbr. 44. §. 3.) 19.
Märkisches Provinzialrecht , Bestimmungen über
die Vermögensverwaltung der Kirchen, Pfarren und kirch-
lichen Stiftungen nach dems., und zwar in denjenigen
Landestheilen, in welchen die Konsistorial= und Visitations-
Ordnung vom Jahre 1573. Anwendung finbet. (A. K. O.
v. 11. Juli 45.) 488. 436.
Markscheider, deren Geschäfte dürsen nur von den als
solche angestellten Personen betrieben werden. (Gew.=
Ord. v. 17. Jam. 45. §. 51.) 31. — Befähigung, An-
stellung und Geschäftsbetrieb ders. nach bisherigen oder
noch zu erlassenden Vorschriften. (ebend. 8. 53.) 51. —
Stellvertretung für dies. (ebend. §. b3.) 33. — Verfah-
ren bei verschuldeter Zurücknahme der dens. ertheilten Be-
stallungen. (ebend. I#. 71— 74.) 64. 55. — Taxen für
deren Arbeiten. (ebend. §. 93.) 38.
Markt-Durchschnittspreise, deren Feststellung bei
Ermittelung des Reinertrags eines Gewerbes im Cntschä-
digungsverfahren wegen aufgehobener oder für auflösbar
erklärter Berechtigungen. (G. v. 17. Janr. 45. J. 48.) 89.
Märkte, Befugniß der Ministerien zur Festsetzung deren
Zahl, Zeit und Dauer. (Gew.-- Orb. v. 17. Janr. 45.
§. 76.) 55. — in wiefern bei deren Verminderung Ent-
schädigungsansprliche geltend gemacht werden können.
(ebend. §. 76.) 55. — s. auch Jahr- und Wochenmärkte,
desgl. Vieh-, Woll- und Leinwandmärkte 2c.
Marktordnungen, deren Regulirung von der Orts-
poligeiobrigkeit unter aurhmigang) der Regierung. (Gew.=
Ord. v. 17. Janr. 45. §. 84
Marktverkehr, allgemeine Woen#nne für denselben.
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 76—87.) 65—57. —
derselbe darf nur mit solchen Abgaben belastet werden,
welche eine Vergütung für den üiberlassenen Raum und
den Gebrauch von Buden und Geräthschaften bilden.
(ebend. 8. 77.) 35. — in wiefern bei solchen gegen Aus-
länder Beschränkungen eintreten können. (ebend. §. 75.)
55. — Befugniß der selbstständigen Gewerbetreibenden
zu solchem. (ebend. §. 549.) 52. — gegenseitiger, zwischen
den Staaten des Zoll-- und Stenervereins, dessen Er-
leichtemnng. (Vertrag v. 16. Oktbr. 45. Art. 7.) 688.
(Übereinkunft IVI.I v. 10. Oktbr. 45. Art. 3—5.) 707.
708. — desgl. mit Hannover rücksichtlich der dem Zoll-
vereine beigetretenen Landestheile. (lbereinkunft III. 1 9.
16. Oltbr. 45. Art. 9.) 694. — Beßtrafung der Über-
tretungen der polizeilichen Anordnungen wegen desselben.
(Gew.-Ord. v. 17. Jan. 45. S. 187.) 7
Marodiren, im Kriege, dessen Bestrafung im Soldaten-
stande. (Milit.-Straf-G. Thl. 1. S. 152.) 321. f.
Ma-