Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Sachregister. 1845. 
Maadeburg, Herzogthum, (Fortf.) 
binsichtlich der an die Stelle der Naturaldienste getretenen 
Dienstgelrer und anderer angemessener Leistungen in den 
vormals zum Königreiche Westphalen gehörig gewesenen 
Theilen desselben. (V. v. 23. Juli 45.) 320—322. 
Ausdehnung ders. auch auf die übrigen vormals Wen. 
phälisch gewesenen Theile der Provinz Sachsen, mit Aus- 
nahme der Altmark. (V. v. 11. Dezbr. 45.) B2. 
Magdeburg, Stadt, Bildung von Innungen in ders. 
nach der erforderlichen Zahl von Theilnehmern. (Gew.-= 
Ord. v. 17. Janr. 45. 8. 102.) 60. 
Magisträte, entscheiden über die Gestattung oder Ver- 
sagung neuer Ansiedelungen, mit Vorbehalt des Rekurses 
an die Regierung. (G. v. 3. Janr. 45. §S. 29.) 31. — 
Regulirung und Vertheilung der öffentlichen Abgaben unb 
Lasten bei Zerstückelungen von Grundstücken, durch dies. 
(V. v. 3. Jam. 45. 88. 8. 10. und 19.) 27. 29. — 
s. auch Rommunalbehörde und Polizeiobrigkeiten. 
Mahlzwang, bestehend in dem, mit dem Besitze einer 
Mühle verbundenen Rechte, die Konsumenten zu zwingen, 
raß sie bei dem Berechtigten ihren Bedarf mahlen oder 
schreten lassen, dessen Aufhebung. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. F. 4. Nr. Z. 2.) 42. — in wiefern dafür Ent- 
sädigung zu gewähren ist. (G. v. 17. Janr. 45. 
S. 1— 0.) 79. 80. — Eemittelung, Feststellung und 
Aufbringung der letztern. (ebend. §§. 29—32.) 85. 86. 
— Ermittelung und Feststellung der Normalentschädigung 
für solchen. (ebend. §. 45.) 89. — weitere Anordnun- 
gen für das dabei zu beobachtende Verfahren. (ebend. 
S. 37—39.) 87—92. 
Mahnzettel, deren Ausfertigung und Insinuation bei 
Erekutionovollstreckungen in der Provinz Westphalen. (V. 
v. B30. Juni 45. 9§. 8. und 9.) 446. f. — Gebühren 
des Erekuters für dies. (Tarif v. 30. Juni 45. Pos. 1.) 457. 
Majestätsverbrechen, dessen Bestrafung im Soldaten- 
stande. (Milit.-Straf-G. Th. I. 8. . 89. 90.) 310.311. 
Mäbler, deren Geschäfte dürfen nur von den als solche 
angestellten Personen betrieben werden. (Gew.-Ord. v. 
1. Janr. 45. 8. 51.) 61. — Befähigung, Zahl und 
Betrieb ders. nach bisherigen oder noch zu erlassenden 
Vorschriften. (ebend. §. 33.) 51. — Stellvertretung für 
dies. lebend. §. 63) 33. — Verfahren bei verschuldeter 
Zurücknahme der dens. ertheilten Bestallung. (ebend. 
SG. 71— 4.) 54. 55. — Taxen für deren Gewerbebe- 
trieb. (ebend. S#. 93.) 358. 
Malzdarren, zu deren Anlegung bedarf es einer beson- 
dern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 
45. §. 27.) 40. — Verfahren mit Gesuchen um die Er- 
cheing der let. (ebend. S§. 26—36.) 40—48. — Frist- 
bestimmung für deren Benußung. (ebend. S#. 60—68.) 
53. 54. — Untersagung der letz. (ebend. Ss. 69. 70.) 54. 
55 
Marienwerder, Stadt, die vort bestandene Justizbepu- 
tation für landwirthschaftliche Angelegenheiten wird auf- 
gelöst und in deren Stelle ein Spruchkollegium bei der 
Reg. daselbst errichtet. (V. v. 22. Novbr. 44. §. 3.) 19. 
Märkisches Provinzialrecht , Bestimmungen über 
die Vermögensverwaltung der Kirchen, Pfarren und kirch- 
lichen Stiftungen nach dems., und zwar in denjenigen 
Landestheilen, in welchen die Konsistorial= und Visitations- 
Ordnung vom Jahre 1573. Anwendung finbet. (A. K. O. 
v. 11. Juli 45.) 488. 436. 
Markscheider, deren Geschäfte dürsen nur von den als 
solche angestellten Personen betrieben werden. (Gew.= 
Ord. v. 17. Jam. 45. §. 51.) 31. — Befähigung, An- 
stellung und Geschäftsbetrieb ders. nach bisherigen oder 
noch zu erlassenden Vorschriften. (ebend. 8. 53.) 51. — 
Stellvertretung für dies. (ebend. §. b3.) 33. — Verfah- 
ren bei verschuldeter Zurücknahme der dens. ertheilten Be- 
stallungen. (ebend. I#. 71— 74.) 64. 55. — Taxen für 
deren Arbeiten. (ebend. §. 93.) 38. 
Markt-Durchschnittspreise, deren Feststellung bei 
Ermittelung des Reinertrags eines Gewerbes im Cntschä- 
digungsverfahren wegen aufgehobener oder für auflösbar 
erklärter Berechtigungen. (G. v. 17. Janr. 45. J. 48.) 89. 
Märkte, Befugniß der Ministerien zur Festsetzung deren 
Zahl, Zeit und Dauer. (Gew.-- Orb. v. 17. Janr. 45. 
§. 76.) 55. — in wiefern bei deren Verminderung Ent- 
schädigungsansprliche geltend gemacht werden können. 
(ebend. §. 76.) 55. — s. auch Jahr- und Wochenmärkte, 
desgl. Vieh-, Woll- und Leinwandmärkte 2c. 
Marktordnungen, deren Regulirung von der Orts- 
poligeiobrigkeit unter aurhmigang) der Regierung. (Gew.= 
Ord. v. 17. Janr. 45. §. 84 
Marktverkehr, allgemeine Woen#nne für denselben. 
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 76—87.) 65—57. — 
derselbe darf nur mit solchen Abgaben belastet werden, 
welche eine Vergütung für den üiberlassenen Raum und 
den Gebrauch von Buden und Geräthschaften bilden. 
(ebend. 8. 77.) 35. — in wiefern bei solchen gegen Aus- 
länder Beschränkungen eintreten können. (ebend. §. 75.) 
55. — Befugniß der selbstständigen Gewerbetreibenden 
zu solchem. (ebend. §. 549.) 52. — gegenseitiger, zwischen 
den Staaten des Zoll-- und Stenervereins, dessen Er- 
leichtemnng. (Vertrag v. 16. Oktbr. 45. Art. 7.) 688. 
(Übereinkunft IVI.I v. 10. Oktbr. 45. Art. 3—5.) 707. 
708. — desgl. mit Hannover rücksichtlich der dem Zoll- 
vereine beigetretenen Landestheile. (lbereinkunft III. 1 9. 
16. Oltbr. 45. Art. 9.) 694. — Beßtrafung der Über- 
tretungen der polizeilichen Anordnungen wegen desselben. 
(Gew.-Ord. v. 17. Jan. 45. S. 187.) 7 
Marodiren, im Kriege, dessen Bestrafung im Soldaten- 
stande. (Milit.-Straf-G. Thl. 1. S. 152.) 321. f. 
Ma-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.