Sachregister. 1845. 57
Messerschmiede, (Forts.)
und Ablegung der vorgesch-iebenen Prüfung. (Gew.-Orb.
v. 17. Jan. 45. 8§. 131— 133. 162 — 167.) 65. 66.
72. 73. — in wiefern von letzterer entbunden werden
kann. (ebend. S#. 108. 132.) 61. 66.
Meßgebühren, (Meßunkosten), wegen ders. ist das
Nöthige in den Meßordnungen enthalten. (Zolltarif v.
10. Oktbr. 45.) 650.
Metalle, edle, die gewerbweise Feststellung deren Fein-
gehalt darf nur von den dazu konzessionirten Personen
betrieben werden. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 62.
51. — Befähigung, Zahl und Betrieb der letz. nach
bisherigen oder noch zu erlassenden Vorschriften. (ebend.
S. 53.) 51. — Stellvertretung für dies. (ebend. S. 63.) 63.
— altes Metallgeräth, s. Trödler.
Metallgießereien, zu deren Anlegung bedarf es einer
besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45. §. 27.) 40. — Verfahren mit Gesuchen um
die Ertheilung der letz. (ebend. §##. 28—36.) 40—8.)
— Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. §§.
60—68.) 33. 51. — Untersagung der letz. (ebend. 8§.
69. 70.) 34.
Meuterei, deren strenge Bestrafung im Soldatenstande.
(Milit.-Straf-G. Thl. I. I§. 135—144.) 319. 320.
Milderungsgesuch, gegen Erkenntnisse wider Perso-
nen des Soldatenstandes ist auch in wechselseitigen In-
juriensachen unzulässig. (Milit.-Straf-G. Thl. II. S. 232.)
366.
Militair-Arrest, strenger, mittler und gelinder, dessen
Anwendung und Vollstreckung als Militairstrafe. (Milit.=
Straf-G. Thl. I. S5. 13—30.) 299—301. — Anwen-
dung des Stubenarrestes gegen Offiziere. (ebend. 8§. 21.
bis 25. 29. 5.) 300. 301. 305. — Quartier= und Ka-
sernenarrest darf gegen Unteroffziere und Gemeine nur
wegen Disziplinarvergehen verhängt werden. (ebend. §.
30.) 301. — gelinder oder mittler, auf solchen soll gegen
Unteroffiziere, resp. Gemeine, in Stelle bürgerlicher Ge-
fängnißstrafe erkannt werden. (ebend. §. 58.) 305. —
der gelinde Arrest ist der Gefängnißstrafe gleich. (ebend.
S. 660.) 307. — gelinder, dems. ist der Festungsarrest
gleich zu stellen. (ebend. §. 63.) 300. — strenger, dessen
Verschärfung über das höchste Maß darf nicht stattfin-
ben. (ebend. §. 77.) 309. — eine Woche strengen Arrestes ist
gleich zu stellen zwei Wochen mittlerem, oder vier Wochen
gelindem Arrest. (ebend. §. 63.) 306. — eine körper-
liche Züchtigung von zwanzig Stockschlägen ist einer
Woche strengen Arrestes gleich zu achten. (ebend. §. 64.)
306.
Militair-Arreststrafen, beren Anwenbung und Voll-
streckung. (Milit.-Straf-G. Thl. J. 88. 13—30.) 299—
Jahrgang 1845.
Militair-Arreststrafen, (Forts.)
301. — desgl. in Beziehung auf das Strafmaß. (Milit.=
Straf-G. Thl. I. S§. 75—77.) 308. f. — deren Voll-
ziehung gegen einen in Untersuchungshaft befindlichen An-
geschuldigten. (ebend. Thl. I. S§. 188. 189.) 360. — beogl.
gegen Unteroffiziere u. Gemeine auf Märschen, im Lager, 1c.
wo solche nicht ausführbar sind, durch andere Strafen.
(ebend. §. 190.) 301.
Militairbeamte, Dienst= und Rangverhältnisse dersel-
ben als Militairpersonen. (Militair-Straf-G. Einl. §. 4.
u. Beil. Ut. A.) 296. 377—379. — dieselben zerfallen
in zwei Klassen, in obere und untere. (Milit.-Straf-
G. Thl. I. §. 4. Anl. A.) 296. 378. 379. — obere,
welche von dens. einen bestimmten Militairrang haben.
(ebend.) 379. — deren Bestrafung für Dienstvergehen
und Verbrechen. (Milit.-Straf-G. Thl. I. 85. 83. bis
86. u. 193—196.) 310. 328. 329. — deren Militair-
gerichtsstand hört mit ihrer Verabschiedung, Entlassung.
oder Kassation auf. (ebend. Thl. II. §. 10. Nr. 3.) 333.
— Bestrafung derjenigen, die sich während der Genügung
ihrer Militairverpflichtung in einem Beamtenverhältnisse der
Entweichung schuldig machen. (ebend. Thl. I. S. 194.) 329.
— Befreiung ders. von Gemeindeabgaben und Lasten.
(Rheinsche Gem.-Ord. v. 23. Juli 45. §. 28.) 528.f.— K.
auch Militair-Spruchgerichte (Instanzengerichte.)
Militairdienst. Bestrafung derjenigen, welche sich durch
körperliche Verstmmelung oder Verunstaltung dems. zu
entziehen suchen. (Milit.-Straf-G. Thl. I. §. 113.) 315.
— desgl. der Theilnehmer an ders. (ebend. §. 114.)
315. — desgl. derjenigen, welche sich durch wahrheits-
widrige Vorschützung (Simulation) von Krankheiten oder
durch ähnliche betrügliche Mittel davon befreien wollen.
(ebend. §. 115.) 315. — Untersuchung und Bestrafung
der vor dem Eintritt in dens. begangenen Verbrechen.
(ebend. Thl. II. S§. 9— 12.) 331. 332. — desgl. der
nach dem Ausscheiden aus demselben zur Sprache kom-
menden militairischen oder gemeinen Verbrechen. (ebend.
Thl. II. §S. 17.) 333.
Militair-Dienstauszeichnung, für Offziere des.
stehenden Heeres und der Landwehr, auf lderen Verlust
darf von den Gerichten nicht erkannt, vielmehr muß dar-
über Allerhöchste Entscheidung eingeholt werden. (Milit.
Straf-G. Thl. I. §. 30.) 301. — für Unteroffziere
und Gemeine, Aberkennung ders. in allen den Fällen,
in welchen die Versetzung in die zweite Klasse des Sol-
datenstandes oder die Ausstohung aus dems. eintritt.
(ebend. Thl. I. Ss. 37. 38. u. 43.) 302. 303.
Militair-Dienstbefehle, Verantwortlichkeit für deren
Ausführung seitens des Vorgesetzten und bessen Unterge-
benen. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S. 71.) 307. f.
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