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(Nr. 2806.) Verordnung über die Eindeichung der Grundstücke der Katastergemeinden
Strümp, Lank und Langst. Vom 5. Februar 1847.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen ꝛc. ⁊.
Da die in der Verordnung uͤber die Organisation der neuen Deichschauen
auf dem linken Rheinufer abwaͤrts von Neuß vom 7. Mai 1838. vorgeschrie-
benen Abgrenzungen der Schauen Heerdt und Uerdingen, nach den neuerdings
ermittelten Hoͤhenlagen und nach dem technisch festgestellten Eindeichungsplane
der betheiligten Gemeinden, der Abaͤnderung beduͤrfen, so verordnen Wir unter
Aufhebung der entgegenstehenden Bestimmungen im g. 2. Nr. 1. und 2. jener
Verordnung hierdurch, daß die der Ueberschwemmung ausgesetzten Grundstuͤcke
der Katastergemeinden Struͤmp, Lank und Langst nicht zur Deichschau Heerdt
ezogen werden, und diejenigen dieser Grundstuͤcke, welche durch die laͤngs der
8 ln-Nymweger Straße nach näherer Festsetzung der Ober-Baudeputation zu
ziehende Banndeichlinie der Deichschau Uerdingen Schutz erhalten, dieser Deich
schau angehören sollen.
Die gegenwärtige Verordnung ist in Verbindung mit der Verordnung
vom 7. Mai 1838. durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 5. Februar 1847.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Düesberg.
(Nr. 2807.) Verordnung über die Organisation der neuen Deichschauen auf dem linken
Rheinufer abwärts von Neuß. Vom 7. Mai 1838.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von
Preußen 2c. #.
Da das Französische Dekret über die Organisation der Deichschauen zwischen
Neuß und Rheinberg vom 22. Januar 1813. wegen der gegen mehrere Be-
stimmungen desselben obwaltenden Bedenken nicht zur Ausföhrun gekommen
ist, diese Uferstrecke aber besondere Korporationseinrichtungen zur Verbesserung
ihres Deichwesens nicht entbehren kann, so verordnen Wir, unter Aufhebung
obigen Dekrets, wie folgt: "
S. 1.
Die Besitzer der gegen die Ueberschwemmungen und Eisgänge des
Rheins durch die Deiche zwischen Neuß und Rheinberg geschützten Grundstücke
werden zum Schaubezirk Uerdingen verbunden und bilden sechs Deichschaue:
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