erechnet, nicht
verfallen zum
stuͤtzung huͤlfsbeduͤrftifindet
ger Bahnbeamten zu bildenden Fonds.
vernichteter oder sonst abhalb
vier Jahren, von dem bekannt
gkeitstermine ab g
gekommener Dividendenscheine
nicht Statt.
22. des Statuts. Eine Amortisation
verlorener,
K. 21. des Statuts. Dividendenscheine,
Erhebung prasentirt werden,
geblich
g.
haͤnden
welche inner
gemachten Faͤlli
Vortheile eines zur Unter
zur
an
— 104 —
Schema der Dividendenscheine.
Aktie M ——
Dividendenschein Ms Jahr 18.
Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen
Rückgabe aus der Kasse der Magdeburg-Wirenbergeschens
Eisenbahngesellschaft diesensze Diridende, welche
für das Jahr 18. auf die Aktie #
fallen und deren Betrag nebst der Verfallzeit von
dem Direktorium bekannt gemacht werden wird.
Magdeburg, den ten .. . ... 18.
Direktorium der Magdeburg-Wittenbergeschen
Essenbahpgesellppaft
(Stempel.) (Umerschrift eines Mitgliedes.)
Eingetragen im Register.