Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

58 
Seeschiffe, (Forks.) 
dem Verhältnisse des Rheders u. des Schiffers zu den 
Schiffsmannschaften und den Schiffspassagieren. (ebend. 
5§. 19.) 185. — die Konkursprozesse über solche gehören 
vor die Handelsgerichte. (ebend. §. 20.) 186. — decgl. 
die Ausführung des auf solche gelegten Arrestes. (ebend. 
S. 20.) 186. 
Seetriftige Güter, deren öffentliche Ausgebote gehören 
vor die Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr. 47. §s. 20.) 
186. 
Sicilien, beider, Königreich, Handels= u. Schifffahrts- 
Vertrag zwischen demselben u. den Staaten des deutschen 
Zoll- u. Handelsvereins, (v. 27. Janr. 47., ralif. den 
12. Mai 47.) 211. — 228. — Dauer desselben bis 
zum 1. Janr. 1857. u. ferner, wenn keine Aufkündigung 
erfolgt. (ebend. Art. 23.) 227. 
Sierakowice, Ort, stehe Chausseebau. Nr. 8. 
Sirop, ausländischer, der für dens. durch die A. K. O. 
v. 1. Juli 1844. für den Zeitraum v. 1. Septbr. 1844. 
bis dahin 1847. festgesetzte Eingangszoll, soll noch v. 1. 
Septbr. 1847. bis dahin 1848. unverändert zur An- 
wendung kommen. (A. K. O. v. 25. Juni 47.) 241. 
Sittlichkeit, Ausschliehung der Offentlichkeit bei den 
mündlichen Verhandlungen in den vor dem Kammergerichte 
u. dem Kriminalgerichte in Berlin zu führenden Unter- 
suchungen, aus Gründen der erstern. (V. v. 7. Apr. 47. 
5§. 2.) 129. — desgl. in Civilprozessen. (V. v. 7. Apr. 
47.7 131. 
Soldatenstand, Bestrafung der Militairpersonen dessel- 
ben wegen Veruntreuung der denselben auf längere oder 
kürzere Zeit dienstlich anvertrauten Sachen oder Gelder, 
in Anwendung des §. 155. Thl. I. des Militair-Straf- 
gesetzbuchs. (A. K. O. v. 17. Juni 47.) 256. 
Soldin, Stadt, sitehe Chausseebau Nr. 5. 
Sondershausen, Stadt, siehe Chausseebau Nr. 19. 
Sountage, Einstellung der Arbeiten an solchen seitens 
der bei Eisenbahn= und anderen öffentlichen Bauten be- 
schästigten Arbeiter. (V. v. 21. Dezbr. 46. 9§. 23. u. 
26.) 26. 27. — zu dringenden Ausnahmen ist jedesmal 
die Genehmigung der Polizeibehörde erforderlich. (ebend. 
§S. 23.) 20. — in wie fern an solchen nur ausnahms- 
weise die Ablohnung der Arbeiter stattfinden darf. (ebend. 
§. 23.) 20. — Verdoppelung der verwirkten Strase für 
die an solchen verübten Feldfrevel. (Felbpolizei-Ordn. v. 
1. Novbr. 47. S. 14.) 378. 
Sozietätsverträge zu Handels-, Fabrik= und Mann- 
faktur = Unternehmungen, die aus solchen entstehenden 
Streitigkeiten gehören zur Kompetenz der Handelgerichte. 
(G. v. 3. Apr. 47. §. 19.) 185. 
Sparkassen, deren Erichtung für Handarbeiter bei 
Eisenbahn- und andern öffentlichen Bauten. (V. v. 21. 
Sachregister. 
1847. 
Sparkassen, (Forts.) 
Dezbr. 46. SS. 22. u. 26.) 20. 27. — siehe auch 
Kreissparkasse, Bielefelder. 
Sporteltaxen, bestehende, deren Inwenduns auf die 
neueren Prozeßverordnungen. (A. K. O. v. 26. Juli 
47.) 321. 322. — s. auch Gebühren, —nml**“ 
Gebühren-Taxen, Kosten u. Kosten-Freiheit. 
Svoykanal, zu Cleve, Tarif, nach welchem die Ab- 
gaben für die Benutzung besselben zu erheben sind. (A. 
K. O. nebst Tarif vom 11. Ollbr. 47.) 357. 
Sprache, deutsche, dieselbe muß die Unterrichtssprache 
in jüdischen Schulen sein. (G. v. 23. Juli 47. 5. 67. 
Nr. 1.) 276. — deutsche oder eine andere lebende, nur 
der Gebrauch dieser ist den Juden bei Abfassung von 
Verträgen und rechtlichen Willenserklärungen, sowie bei 
allen schriftlichen Verhandlungen, gestattet. (ebend. H. 6.) 
264. — Strafe von funfzig Thlr. oder sechswöchentlichem 
Gefängniß, wenn jene Vorschrift übertreten wird. (ebend. 
5S. 6.) 264. 
Staatsämter, unmittelbare, oder mittelbare, zu solchen 
können Juden nur dann zugelassen werden, wenn mit 
dens. die Ausübung einer richterlichen, poligeilichen oder 
erekutiven Gewalt nicht verbunden ist. (G. v. 23. Juli 
47. S5 . 2. J. u. 4.) 263. 264.— nicht naturalistrte Juden 
der Provinz Posen bleiben auch davon ausgeschlossen. 
(ebend. §. 33. Nr. 1. 269. — s. auch Amter, öffentliche. 
Staatsanleihen (Darlehne für Staatszwecke), neue, 
dieselben sollen in Friedenszeiten fortan nicht andere, 
als mit Zuziehung u. unter Mitgarantie des vereinigten 
Landtage aufgenommen werden. (Patent v. J. Febr. 47. 
Nr. 1.) 33. — (V. v. 3. Febr. 47. S. 4. u. 5.) 35. 
— bei nothwendiger Aufnahme ders. in Kriegszeiten, 
während solcher die Einberufung des vereinigten Land- 
tags nicht zulässig befunden worden, soll dic ständische 
Mitwirkung durch Zuziehung der ständischen Deputation 
für das Staatsschuldenwesen ersetzt werden. (ebend. S. 6.) 
35. 36. — (V. über die ständische Deputation für das 
Staatsschuldenwesen v. Z. Febr. 47. §s. 1.) 43. — bei 
demnächst zulässiger Zusammenbemfung des vereinigten 
Landtags soll diesem der Zweck u. die Verwendung des 
Darlehns nachgewiesen werden. (V. über die Bildung 
des vereinigten Landtags v. Z. Febr. 47. S. 7.) 36. 
Staatsanwalt, bei jedem Ehegerichte erster Instanz, 
dessen Zuziehung bei gerichtlichen Sühneversuchen vor 
Einleitung von Ehescheidungsklagen solcher Personen, 
welche aus ihrer Kirche ausgetreten sind u. noch keiner 
vom Staate genehmigten Religionsgesellschaft angehören. 
(V. v. 30. März 47. 8. 18.) 128. — bei dem Kam- 
mergerichte u. Kriminalgerichte zu Berlin, in den vor 
beiden letztern nach dem Gesetze v. 17. Juli 46. zu füh- 
renden Untersuchungen hat das Gericht den ata des 
taats.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.