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Seeschiffe, (Forks.)
dem Verhältnisse des Rheders u. des Schiffers zu den
Schiffsmannschaften und den Schiffspassagieren. (ebend.
5§. 19.) 185. — die Konkursprozesse über solche gehören
vor die Handelsgerichte. (ebend. §. 20.) 186. — decgl.
die Ausführung des auf solche gelegten Arrestes. (ebend.
S. 20.) 186.
Seetriftige Güter, deren öffentliche Ausgebote gehören
vor die Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr. 47. §s. 20.)
186.
Sicilien, beider, Königreich, Handels= u. Schifffahrts-
Vertrag zwischen demselben u. den Staaten des deutschen
Zoll- u. Handelsvereins, (v. 27. Janr. 47., ralif. den
12. Mai 47.) 211. — 228. — Dauer desselben bis
zum 1. Janr. 1857. u. ferner, wenn keine Aufkündigung
erfolgt. (ebend. Art. 23.) 227.
Sierakowice, Ort, stehe Chausseebau. Nr. 8.
Sirop, ausländischer, der für dens. durch die A. K. O.
v. 1. Juli 1844. für den Zeitraum v. 1. Septbr. 1844.
bis dahin 1847. festgesetzte Eingangszoll, soll noch v. 1.
Septbr. 1847. bis dahin 1848. unverändert zur An-
wendung kommen. (A. K. O. v. 25. Juni 47.) 241.
Sittlichkeit, Ausschliehung der Offentlichkeit bei den
mündlichen Verhandlungen in den vor dem Kammergerichte
u. dem Kriminalgerichte in Berlin zu führenden Unter-
suchungen, aus Gründen der erstern. (V. v. 7. Apr. 47.
5§. 2.) 129. — desgl. in Civilprozessen. (V. v. 7. Apr.
47.7 131.
Soldatenstand, Bestrafung der Militairpersonen dessel-
ben wegen Veruntreuung der denselben auf längere oder
kürzere Zeit dienstlich anvertrauten Sachen oder Gelder,
in Anwendung des §. 155. Thl. I. des Militair-Straf-
gesetzbuchs. (A. K. O. v. 17. Juni 47.) 256.
Soldin, Stadt, sitehe Chausseebau Nr. 5.
Sondershausen, Stadt, siehe Chausseebau Nr. 19.
Sountage, Einstellung der Arbeiten an solchen seitens
der bei Eisenbahn= und anderen öffentlichen Bauten be-
schästigten Arbeiter. (V. v. 21. Dezbr. 46. 9§. 23. u.
26.) 26. 27. — zu dringenden Ausnahmen ist jedesmal
die Genehmigung der Polizeibehörde erforderlich. (ebend.
§S. 23.) 20. — in wie fern an solchen nur ausnahms-
weise die Ablohnung der Arbeiter stattfinden darf. (ebend.
§. 23.) 20. — Verdoppelung der verwirkten Strase für
die an solchen verübten Feldfrevel. (Felbpolizei-Ordn. v.
1. Novbr. 47. S. 14.) 378.
Sozietätsverträge zu Handels-, Fabrik= und Mann-
faktur = Unternehmungen, die aus solchen entstehenden
Streitigkeiten gehören zur Kompetenz der Handelgerichte.
(G. v. 3. Apr. 47. §. 19.) 185.
Sparkassen, deren Erichtung für Handarbeiter bei
Eisenbahn- und andern öffentlichen Bauten. (V. v. 21.
Sachregister.
1847.
Sparkassen, (Forts.)
Dezbr. 46. SS. 22. u. 26.) 20. 27. — siehe auch
Kreissparkasse, Bielefelder.
Sporteltaxen, bestehende, deren Inwenduns auf die
neueren Prozeßverordnungen. (A. K. O. v. 26. Juli
47.) 321. 322. — s. auch Gebühren, —nml**“
Gebühren-Taxen, Kosten u. Kosten-Freiheit.
Svoykanal, zu Cleve, Tarif, nach welchem die Ab-
gaben für die Benutzung besselben zu erheben sind. (A.
K. O. nebst Tarif vom 11. Ollbr. 47.) 357.
Sprache, deutsche, dieselbe muß die Unterrichtssprache
in jüdischen Schulen sein. (G. v. 23. Juli 47. 5. 67.
Nr. 1.) 276. — deutsche oder eine andere lebende, nur
der Gebrauch dieser ist den Juden bei Abfassung von
Verträgen und rechtlichen Willenserklärungen, sowie bei
allen schriftlichen Verhandlungen, gestattet. (ebend. H. 6.)
264. — Strafe von funfzig Thlr. oder sechswöchentlichem
Gefängniß, wenn jene Vorschrift übertreten wird. (ebend.
5S. 6.) 264.
Staatsämter, unmittelbare, oder mittelbare, zu solchen
können Juden nur dann zugelassen werden, wenn mit
dens. die Ausübung einer richterlichen, poligeilichen oder
erekutiven Gewalt nicht verbunden ist. (G. v. 23. Juli
47. S5 . 2. J. u. 4.) 263. 264.— nicht naturalistrte Juden
der Provinz Posen bleiben auch davon ausgeschlossen.
(ebend. §. 33. Nr. 1. 269. — s. auch Amter, öffentliche.
Staatsanleihen (Darlehne für Staatszwecke), neue,
dieselben sollen in Friedenszeiten fortan nicht andere,
als mit Zuziehung u. unter Mitgarantie des vereinigten
Landtage aufgenommen werden. (Patent v. J. Febr. 47.
Nr. 1.) 33. — (V. v. 3. Febr. 47. S. 4. u. 5.) 35.
— bei nothwendiger Aufnahme ders. in Kriegszeiten,
während solcher die Einberufung des vereinigten Land-
tags nicht zulässig befunden worden, soll dic ständische
Mitwirkung durch Zuziehung der ständischen Deputation
für das Staatsschuldenwesen ersetzt werden. (ebend. S. 6.)
35. 36. — (V. über die ständische Deputation für das
Staatsschuldenwesen v. Z. Febr. 47. §s. 1.) 43. — bei
demnächst zulässiger Zusammenbemfung des vereinigten
Landtags soll diesem der Zweck u. die Verwendung des
Darlehns nachgewiesen werden. (V. über die Bildung
des vereinigten Landtags v. Z. Febr. 47. S. 7.) 36.
Staatsanwalt, bei jedem Ehegerichte erster Instanz,
dessen Zuziehung bei gerichtlichen Sühneversuchen vor
Einleitung von Ehescheidungsklagen solcher Personen,
welche aus ihrer Kirche ausgetreten sind u. noch keiner
vom Staate genehmigten Religionsgesellschaft angehören.
(V. v. 30. März 47. 8. 18.) 128. — bei dem Kam-
mergerichte u. Kriminalgerichte zu Berlin, in den vor
beiden letztern nach dem Gesetze v. 17. Juli 46. zu füh-
renden Untersuchungen hat das Gericht den ata des
taats.