Sachregister. 1847.
Staatsanwalt, (Forts.)
Staatsanwalts auf Ausschließung der Offentlichkeit aus
Gründen des öffentlichen Wohls oder der Sittlichkeit be-
sonders zu berücksichtigen. (V. v. 7. Apr. 47. F. 2.) 130.
— dessen Bestellung u. Funktion in den vor dem Ehren-
rathe der Justizkommissarien, Advokaten u. Notanen vor-
kommenden Untersuchungen. (V. v. 30. Apr. 47. SF. 4.
ö. 10. 11. 15. 16. 17.) 197. 198. 1P9V
Staats= (u. Kabinets-) Archiv, nebst Provinzial-Ar-
chiven, Ausgabebeträge für dies. (Haupt-Finanz-Etat v.
12. März 47. Nr. UI. 9. lit. c. u. d.) 104.
Staats-Ausgaben (u. Einnahmen), allgemeiner Etat
ders. für das Jahr 1847. (v. 12. März u. A. K. O.
von dems. Tage) 133—107.
Staatsbauten, Ausgabebetrag für dieselben. (Haupt-
Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. V. 2.) 166.
Staatsbeamte s. s
Staatsdiener Bate.
Staatsdienst, s. Staatsämter.
Staatseinnahmen, die Bestimmung über die Ver-
wendung ders. u. der dabei sich ergebenden lberschüsse
zu den Bedürfnissen u. zur Wohlfabrt des Landes, ver-
bleibt ein ausschließendes Recht der Krone. (V. v. 3.
Febr. 47. §S. 11.) 37. — allgemeiner Etat ders. für das
Jahr 1847. (v. 12. März 47. nebst A. K. O. von dems.
Tage) 133—107.
Staatshaushalt, eine liberslcht desselben soll dem für
gewisse Angelegenhei#ten einberufenen vereinigten Landtag
für die Zeit von einer Versammlung zur andern behufs
der Information vorgelegt worden. (V. v. J. Febr. 47.
. 11.) 37. — desgl. Mittheilungen über solchen an den
vereinigten ständischen Ausschuß. (V. v. Z. Febr. 47.
über letztern, S. 6ö.) 41. — allgemeiner Etat der Staats-
Einnahmen u. Ausgaben für das Jahr 1847. (v. 12.
März u. A. K. O. von dems. Tage.) 133—167.
Staatsminister, dieselben können bei allen Berathungen
des vereinigten Landtages oder einzelner Stände oder
Provinzen desselben, gegenwärtig sein, und, so oft sle es
nöthig finden, das Wort verlangen. (V. v. 3. Febr. 47.
§. 22.) 39. — an den Abstimmungen nehmen dieselben
jedoch keinen Theil, sofern sie nicht als Mitglieder des
verrinigten Landtags dazu berechtigt sind. (ebend. §. 22.)
39. — obige Vorschriften finden auch auf den vereinigten
ständischen Ausschuß volle Anwendung. (V. über let. v.
J. Febr. 47. S. 10.) 42. — s. auch Verwaltungschefs.
Staatsministerium, Ausgabebetrag für dessen Büreau.
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Rr. Ul. 9. o.)
Staatspaplere, Kontrolle ders., s. Kontrolle.
Staatsratb, dessen Präsldent ist Mitglied des Gerichts-
hofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte. (G. vom
59
Staatsrath, (Goris.)
B. Apr. 47. 8. 1.) 170. — außerdem neun andere Mit-
glieder desselben, von denen fünf Justigbeamte, die übrigen
vier aber Verwaltungsbeamte sein müssen. (ebend. §. 1.)
170. — Allerhöchste Ernennung dieser Mitglieder auf
den Vorschlag des Präsidenten des Staatsraths. (ebend.
S. 1.) 170. — auch kann einer der bei dems. angestellten
Geheimen Referendarien oder kommissarischen Hülfsar-
beiter zum Referenten bei dem gedachten Gerichtshofe er-
nannt werden, jedoch ohne Stimmrecht. (ebend. §. 14.)
173.
Staatsschatz, Ausgabebeträge für dessen Verwaltung.
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. UI. 8.) 164.
Staatsschulden, Ausgabebetrag zu deren Verzinsung
u. Tilgung. (Haupt-Finanz= Etat v. 12. März 47. Nr. 1)
152. — Prüfung der Jahresrechnung über deren Ver-
zinsung und Tilgung durch die ständische Deputation für
das Staatsschuldenwesen. (V. über letz. v. 3. Febr. 47.
§. 4. Nr. 2.) 44. — dem vereinigten Landlage und in
bessen Vertretung dem vereinigten ständischen Ausschusse
wird die ständische Mitwirkung bei der Verzinsung und
Tilgung jener übertragen, in soweit solche nicht der stän-
dischen Deputation für das Staatsschuldenwesen gebührt.
(Patent vom 3. Febr. 47. Nr. 3. b.) 34. — Mitwir-
kung der letztern bei solcher. (V. v. . Febr. 47. S. 1.) 43.
Staatsschulden, Hauptverwaltung ders. s. diese.
Staatsschulden-Dokumente, eingelösete, dieselben
hat die ständische Weputation für das Staatsschulden-
wesen gemeinschaftlich mit der Hauptverwaltung der
Staatsschulden in Verschluß zu nehmen u. deren Depo-
sition bei dem Aict= zu bewirken. (V. v. 3.
Febr. 47. 8. 4 Nr. L
die ständische De-
putation für das le ta, ist befugt, bei Ge-
legenheit ihrer Versammlungen außperordentliche Revi-
sionen der asie vorzunehmen. (V. v. . Febr. 47. 8. 4.
Nr. 3.)
Sesat plbemeten, Bildung einer ständischen De-
putation für dasselbe. (V. v. 3. Febr. 47.) 43. u. 44.
— . auch ständische Deputation.
Staatssekretair, derselbe ist Mitglied des Gerichts-
hofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte. (G. v.
B. Apr. 47. §. 1.) 170.
Staats-Sekretariat, Ausgabebetrag für dasselbe.
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. III. 9V. lit. e.)
164. «
Staatsverwaltung, Ausgabe- Beträge für vieselbe.
(Haupt-Finang-Etat v. 12. März 47. Nr. II.) 152—166.
Städte, in welchen eine der Städteordnungen eingeführt
worden, Zulässigkeit der Offentlichkeit der Sitzungen der
Stadtverordneten in dens. (A. K. O. v. 23. Juli 47.) 282.
b Städ