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Kölner Stadt-Obligation.
Serie I.
Kölner Stadt-Obligation
Litt. 2. der Anleihe von #e
Elser Nllllon Thalers
genehmigt durch die Beschlüsse des Gemeinderaths vom 12. November 1847
und 16. Februar 1849.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vvvr 4644
(Gesetzsamml. für 184 St. )
— — . Preußisch Kurant.
Der kommissarische Ober-Bürgermeister und zugleich Gemeinde-Vorsteher der Stadt Köln und die vom
Gemeinderathe zur Negozilrung der Anleihe von einer Million Thalern ernannte Kommission bescheini-
gen durch diese Schuldverschreibung, daß der Inhaber in Folge einer desfalls geschehenen baaren Ein-
zahlung an die Stadtkasse ein Kapital von
..... . . . .. Thaletr Preußisch Kurant
an die Stadt Köln zu fordern hat.
Die auf fünf Prozent festgesetzten Zinsen sind am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres fällig
und werden nur gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zins-Coupons gezahlt.
Zur Tilgung der ganzen Anleihe, welche von Seiten der Stadt nach sechs Jahren kündbar ist,
wird vom 1. Januar 1851. ab, jährlich ein halb Prozent, nebst den Zinsen der getilgten Obligationen
verwendet.
Die zu tilgenden Obligationen werden durch das Loos bezeichnet; der Tag der Rückzahlung des
ausgeloosten Theil-Kapitals wird binnen vierzehn Tagen nach geschehener Verloosung durch öffentliche
Blätter bekannt gemacht. Mit Ablauf des auf solche Weise angekündigten Zahlungstages hört die
Verzinsung des betreffenden Kapitals auf. Die Rückzahlung des Kapitals geschieht gegen Auslieferung
des Schuldscheines und der nicht verfallenen Zins-Coupons. In Ermangelung letzterer wird deren
Werth an dem Kapitalbetrage eingehalten. Fur die richtige Verzinsung und Tilgung haftet das
Gesammt-Vermögen und die Gesammt-Einnahme der Stadt.
Köln, den 184
Der kommissarische Ober-Bürgermeister. Die gemeinderäthliche Anleihe-Kommission. Ausgefertigt.
zweiter Coupon zur Kölner Stadt-Obligation.
Serie I. Un L X. . .
über Zweihundert Thaler Preußisch Kurant.
Serie I. LIK Z. Nr..6
über Zweihundert Thaler Preußisch Kurant.
Krster Loupon zur Rölner Stadt-Obligation.
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Inhaber dieses empfängt am zweiten Januar 186
aus der Stadt-Kasse zu Köln
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Die gemeinderäthliche
Thaler
an halbjährigen Zmnsen für die Zeit vem 4. Zuli bis
3l. Dezember 18.
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