Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

345 
B. 
—. 
Bergisch-Märkische Eisenbahn-Cesellschaft. 
Anweisung 
zu der Prioritäts-Obligation gehörig. 
  
Inhaber empfängt am 2. Januar 1800. gegen diese Anweisung, gemäß §. 2. des Planes zur 
Emission eines Kapitals von 300,000 Rehlr. Pr. Cour. in Prioritäts-Obligationen, an den durch öffent- 
liche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie von zwanzig Stück Zins-Kupons zur vor- 
bezeichneten Prioritäts-Obligation. 
Elberfeld, den 1. Januar 1850. 
Die Direction. Ausgefertigt. 
(Facstmile.) 
(Nr. 3100.) 
  
  
Bergisch- Märkische Eisenbahn- Gesellschaft. 
Serie J. Zins-Kupon 1. 
zu der Prierikäts-Obligakion Nr. . gehäörig. 
Inhaber empfängt am uner1 ½#— gegen diesen Kupon 
an den durch öffentliche Fersbshlann begeichneten. Stellen 
anuar bis 1 Juli 18. 
Rthlr. 2. 15 Sgr. Pr. Cour. als Zinsen vom #.JIno18 — 3J— 
Elberfeld, den 1. Januar 1850. 
Die Direction. Ausgefertigt. 
(Facsimite.) 
Zinsen von Hrioritäts-Obligattonen, deren Erhebung 
innerhalb vler Jahren bon dem in dem vorstehenden 
Kupon bestimmten Zahlungs-Termine an gerechnet, nicht 
geschehen ist, verfallen zum Vortheile der Gesellschaft. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.