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Gerichtsstand, (Forts.)
Mitgliedern der Königlichen Famille, so wie der nicht
streitigen Rechtsangelegenheiten der zur Königlichen Fa-
milie gehörigen Personen behält es bei der Hausver-
fassung sein Bewenden. (ebend. §. 11.) 4. — die Pro-
zesse uber Scheidung, Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer
Ehe gehen wieder auf die ordentlichen persönlichen Ge-
richte über, mit Abänderung, resp. Aufhebung der §5.
1. 2. 3. u. 50. der Verord. vom 28. Juni 44. (V. v.
2. Janr. 49. 8. 12.) 4. — Aufhebung des Spoezlal-
Gerichtsstandes für Bergwerkssachen, unter Abände-
rung des Edikts v. 21. Febr. 16. und der Kabinetsorder
v. 6. Juli u. 12. Oktbr. 3J. (V. v. 2. Janr. 49. §. 13.) 4.
— die Bestätigung einer Annahme an Kindes Statt
(S. 607. Tit. 2. Thl. II. des A. k. R.) gehört fortan
vor das ordentl. persönliche Gericht, auch genügt zur
subhastationsfreien Veräußerung unbeweglicher Güter
der Pflegebefohlenen (S. 586. Tit. 18. Thl. 1I. A. L. R.
und Kabinets-Orver v. 10. Nov. 1830. Ges. Samml.
S. 144) der Beschluß des kompatenten kollegialischen
Gerichts. (ebend. §. 14.) 5. — Eremtionen in Bezle-
hung auf die in einzelnen Provinzen noch bestehenden
besondern Provinzial= oder statutarischen Rechte. (ebend.
§. 15.) 5. — Entscheidung von Kompetenzstreiligkeiten
der Gerichtsbehörden erster Instanz, desgl. wegen Jüh=
rung des Hypothrkenbuchs und Leitung von Segquestra-
tionen und Subhastationen über einen zusammen gehö-
rigen Kompler von Gütern in den Bezirken verschie-
dener Gerichte. (ebend. §. 16.) 5. — Verhandlung und
Cntscheidung von Rechtsstreiten in erster Instanz in den
Fällen der §§. 131. bis 147. Tit. 2. Thl. 1. der Allg.
Gerichts-Ord. durch Beauftragung eines andern Ge-
richts erster Instanz. (ebend. I. 17.) 5. — für Wech-
selkllagen. (Einfuhrungs-Ord. zur allgem. deutschen
Wechsel-Ordnung, v. 6. Jan. 19. 9#. S. und 6.) 50.
— in dem weitern Verfahren wegen der Beschlagnahme
unerlaubter Druckschriften. (V. v. 30. Juni 49. §#. 32.
33. und 38.) 232. 233. 234. — in dem Bezirke des
Rheinischen Appellationsgerichtehefes zu Cöln wird an
den dort geltenden Bestimmungen über die Regulirung
des Gerichtsstandes (Strafsprozeß.Ordnung Art. 525—
541.) nichts geändert. (ebend. §. 38.) 234. — K. auch
Gerichtsbarkeit. — desgl. Militair-Gerigchtsstand.
Gerichtevollzieher, im Bezirke des Appellationsge-
richtohofes in Cöln, auch dicselben gehören zu den Ge-
richtobramten, welche Wechselproteste aufnehmen können.
(Einfuhrungs-Ord. zur allgem. deutschen Wechsel-Ord.
v. 6. Jan. 49. §F. Z.) 50. — Niederlegung ihres Amts
bei körperlicher oder geistiger Unfähigkrit (V. v. 11. Juli
49. §s. 83.) 287. — Dioziplinar-Strafoerfahren gegen
dies. (ebend. §. 72.) 285.
Sachregister. 1849.
Gernrode, Ort, s. Chausseebau Nr. 19.
Gesandte, dieselben können durch Königl. Verfügung
jererzeit mit Gewährung des vorschristsmäßigen Warte-
geldes einstweilig in den Ruhestand versetzt werden.
(V. v. 11. Juli 49. J. 94.) 290.
Geschäfts-Lokale und Utenfilien, der aufgehobe-
nen Prlvatgerichte, deren Übergabe an die neuen Ge-
richte des Staats, so weit sie für letztere erforderlich
sind. (V. v. 2. Jan. 49. §. 3.) 2. — für die Gewerbe-
träthe, deren Beschaffung und Unterhaltung liegt den
Gemeinden ob. (V. v. 9. Febr. 49. §. 21.) 98. — wo
Staatsgebäude entbehrliche und für die Gewerberäthe
geeignete Räumlichkeiten darbieten, werden diese den
Gewerberäthen überwiesen werden. (ebend. §. 21.) 98.
— für dle Gewerbegerichte, deren Beschaffung und Un-
terhaltung. (V. v. 9. Febr. 49. §. 10.) 115.
Geschäftsregulativ, dessen Aufstellung für die Kreis-
und Stadtgerchte.
22. 7. 8.
Geschäftsvermittler (Geschäftsträger, Kommissie-
naire), in wie sern zu deren Gewerbebetriebe die poli-
zeiliche Genehmigung zu versagen ist. (V. v. . Febr.
49. §S. 68.) 108. — im Verkehr mit Druckschriften,
Arnnung deren Namen und Wohnort auf letztern. (V.
v. 30. Juni 49. I§. 1. u. 2.) 220. — Strase für
Zuwiderhandlung dagegen. (ebend. §. 10.) 228. —
Verankwortlichkeit derselben für den Inhalt einer Druck-
schrift. (ebend. §. 12.) 228.
(V. v. 2. Jan. 49. §5. 20. 21.
Geschworene, dieselben werden bei den Untersuchun-
gen wegen schwerer Verbrechen, so wie wegen politischer
und Preßverbrechen, dem aus 5 Richtern und eme#m
Gerichtsschreiber bestehenden Gerichte als beisitzende Rich-
ter zugeordnet. (V. v. Z. Janr. 49. §. 60.) 24. —
wer dazu wähltar ist. (ebend. §#. 62. 63.) 25. — wer
nicht. (ebenr. §§. 63. u. 95.) 25. 31. — Ausstellung
der Geschworenen = Listen und Auswahlen aus solchen.
(ebend. 8. 02—714.) 25—27. — Strafbarkeit der Ge-
schworenen, wenn solche ohne genügende Entschuldigung
nicht erscheinen, oder sich entfernen. (. 72.) 27. —
Eidesleistung ders. (ebend. §. 97.) 31. — Reiseentschä-
digung ders. für jere Meile der Hin= und der Herreise
mit 8 Sgr.; Diäten werden ihnen nicht gezahlt. (§.
74.) 27. — kiejenigen, welche an den Verhanrlungen
des Schwurgerichts fur die betreffende Sitzungoperiode
Theil genommen haben, dürfen ohne ihre Einwilligung
während eines Jahres nicht wieder einberufen werden.
(ebend. §s. 68.) 26. 27. — Bestrafung der dens. in
Ausubung ihres Berufs oder in Beziehung auf solchen
zugesügten Beleidigungen. (V. v. 30. Juni 49. 88. 23.
u. 31.) 231. 232. — Verfolgung solcher Bestrafung
durch