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Rekurs (Ferts.)
gegen die Entscheidungen der Regierungen über strei-
tige, angeblich auf besondern lästigen Erwerbstiteln be-
ruhende Zahlungen und Abgaben an Kirchen, milde
Stiftungen 2c., bei der Aufnahme neuer Mitglieder in
eine Innung und bei der Aufnahme und Entlassung der
Lehrlinge. (V. v. 9. Febr. 49. §s. 65. 107. — gegen
die Entscheldungen der Handwerker-Prüfungekommiss er.
nen an die Kreis-Prüfungskommissionen. (V. v. 9.
Febr. 49. 95. 38. 40. 41.) 102.— gegen Urtheile er-
ster Instanz in Untersuchungen wegen Polizeivergehen,
dessen Einlegung innerhalb einer zehntägigen präklufi-
vischen Frist bei dem Polizeirichter. (V. v. J. Janr. 49.
Ss. 105—170.) 43. 44. — die Entscheidung darüber
gebuhrt einer aus drei Mitgliedern bestehenden Abthei-
lung des Appellatlonsgerichts, wogegen ein weiteres
Rechtsmittel nicht stattfindet. (ebend. 86. 168 — 170.)
43. 44.
Rekursiastanz, dieselbe bilden die Appellationsgerlchte
für alle Rekurssachen in Civil= und Strafsachen ihres
Bezirks. (V. v. 2. Janr. 49. §. 25. Nr. 2.) 9. —
in Bagatellsachen und Verkündigung des Rekursbeschel-
des in öffentlicher Sitzung, mit Bezug auf die A. K.
O. v. 8. Aug. 1832. §. 3. Lit, d. (V. v. 2. Janr. 49.
S. 31.) 11.
Religionsdiener, aller Konfessionen, dies. können zu
Geschworenen nicht berufen werden. (V. v. Z. Janr.
49. §. 63. Nr. 5.) 25. — Bestrafung der denselben in
Ausübung ihres Berufs oder in Beziehung auf solchen
öffentlich zugefügten Beleidigungen. (V. v. 30. Juni
49. S5. 23. u. 31.) 231. 232. — Verfolgung solcher
Bestrafung durch dle Staatsanwaltschaft nur auf An-
trag des Beleidigten. (ebend. §. 34.) 233. — öffentliche
Bekanntmachung des darüber gefällten Urtheils in der
durch letzteres zu bestimmenden Art und Weise. G. 36.)
234.
Religionsgesellschaften, im Staate bestehende,
Bestrafung desjenigen, der sich uͤber eine solche oder
ihre Lehren, Einrichtungen oder Gebréuche öffentlich
in einer Weise ausläßt, welche dieselben dem Hasse
oder der Verachtung aussetzt. (V. v. 30. Juni 49.
88. 19. u. 31.) 230. 232. — öffentliche Bekannt-
machung des darüber gefällten Urtheils in der durch
letzteres zu bestimmenden Art und Weise, auf Kosten
des Verurtheilten. (§. 36.) 234.
Religiöse Vereine und deren Versamm-
lungen, auf solche beziehen sich die Bestimmungen
der Verordnung vom 29. Juni 49. über das Ver-
sammlungs= und Verelnigungsrecht nicht. Cdaselbst
5S. 2.) 221.
Restitutlon, Rechtsmittel,
Sachregister. 1849.
Reminiscere-Messe zu Frankfurt a. d. O.,
slehe Messe.
Residenz, jedesmallge des Königs Majestät, innerhalb
zweier Meilen von dem Orte derselben dürfen Volks-
versammlungen unter freiem Himmel nicht stattfinden.
(V. v. 29. Juni 49. §. 12.) 223. — Strafen für die
UÜbertretungen dieses Verbots. (ebend. §. 17.) 224.
dasselbe kann der Ver-
urtheilte gegen jedes rechtskräftige Urtheil zu jeder Zeit
einwenden, wenn er darzuthun vermag, daß das Ur-
tbeil auf eine falsche Urkunde oder auf die Aussage
eines meineidigen Zeugen gegründet ist. (V. v. 3. Janr.
49. §. 151.) 41. — Anbringung desselben bei dem
Gerichte erster Instanz. (ebend. S. 152.) 41. — dem-
nächst rechtskräftige Feststellung der angeblichen Ver-
brechen der Fälschung und des Meineides. (ebend.
5§. 153.) 41. — Erneuerung des mündlichen Ver-
fahrens und Fällung eines neuen Urtheils, gegen
welches die gewöhnlichen Rechtsmittel zulässig find.
(ebend. §. 155.) 41. 42. — über die Zurückweisung
des Restitutionsgesuchs steht dem Imploranten frei,
innerhalb der nächsten 10 Tage, nach dem Empfange
des Bescheides, bei dem Gerichte der höheren
Instanz Beschwerde zu führen, eine weitere Be-
schwerdeführung ist aber unzulässig. (ebend. S. 154.)
41. — die 68. 532. 588. und 589. der Kriminal-
Ordnung treten außer Kraft. (ebend. S. 156.) 42.—
findet in Disziplinar - Strafsachen gegen Beamte nicht
statt. (V. v. 10. Julio 49. §. 40.) 201. — V. v. 11.
Juli 49. §. 44.) 279. — Zulässigkeit der Gesuche um
solche gegen Kontumazialbescheide der Gewerbegerichte
und weiteres Verfahren rücksichtlich derselben. (V. v. 9.
Febr. 49. 868. 51—53.) 123. — Begründung des Resti-
tutionsgesuchs wegen versäumter Ableistung eines rechts-
kräftig erkannten Eides durch das Erhieten des Aus-
gebliebenen zur Ableistung desselben. (ebend. §. 63.)
123. — Riestitutionsgesuche gegen polizelliche Straf-
verfügungen im Mandatsverfahren, siehe Polizelver-
gehen.
Neviftlon, Rrchtsmittel, deren Zulässigkeit gegen die
Erkenntnisse der Gewerbegerichte ist nach der in den
verschiedenen Landestheilen bestehenden allgemeinen Pro-
zeßgesetzgebung zu beurtheilen. (V. v. 9. Febr. 49.
S. 54.) 123.
Revisions= und Kassatlonshof. Rheinischer, in
Berlin, dessen Vereinigung mit dem Geheimen Ober-
Tribunal daselbst, welches künftig den Namen: „Ober-
Tribunal“ führt, wird einem besonderen Gesetze vorbe-
halten. (V. v. 2. Janr. 49. S. 27.) 9. — als Dis-
ziplinargericht in Ansehung seiner Mitglieder, der Prä-
siden-