Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 1849. 
Stadtgerichte, (Forts.) 
tern. (V. v. 2. Jan. 49, §§. 18—22.) 6—8. — Über- 
weisung von Gerichtsassessoren zu unbesoldeten Mitglie- 
dern ders., mit Verleihung des vollen Stimmrechts. (V. 
v. 2. Jan. 49. S. 36.) 12. — dergl. Mitglieder mit 
letzterem dürfen jedoch die Hälfte der etatemäßigen Rich- 
ter niemals erreichen. (ebend. §. 36.) 12. — Anwen- 
dung der Gebührentare v. 23. Aug. 1815. für Unter- 
gerichte in großen Städten bei dens. (V. v. 2. Jan. 
49. S. 29.) 10. — bei den Einzelrichtern ders. nach 
jener Taxe für sämmtliche Untergerichte. (ebend. §. 29.) 
10. — die Ausfsichts= u. Beschwerde-Instanz über die- 
selben bilden die Appellationsgerichte. (V. v. 2. Jan. 
49. s. 25. Nr. 3. u. §S. 35.) 9. 11. — in Städten 
von 50,000 u. mehr Einwohnern wird neben den beizu- 
behaltenden Stadtgerichten, ein besonderes Kreisgericht 
eingerichtet, sofern es mit Rücksicht auf den Geschäfts- 
umfang unangemessen erscheint, ihre Bezirke auf den 
übrigen Theil des betreffenden Kreises auszudehnen. 
(ebend. §. 19.) 6. — Eintheilung der Stadtgerichte in 
zwei Hauptabtheilungen, von welchen der ersten Ab- 
theilung die streitige Gerichtsbarkeit in Civil= und 
Straflachen, einschließlich der Kredit- u. Subhastalions- 
sachen, der zweiten Abtheilung aber alle übrigen Ge- 
genstände der Justizverwaltung, welche nicht den Ap- 
pellationsgerlchten vorbehalten sind, zugewiesen werden. 
(ebend. §. 20.) 6. — Ernennung ständischer Kommissa- 
rien bei der ersten Abtheilung durch den Direktor, für 
die von Einzelrichtern zu verhandelnden u. zu entschei- 
denden Bagatell-, Injurien= u. Untersuchungs-Sachen. 
(ebend. §. 20.) 6. — soweit es bei der ersten Abthei- 
lung für die Aburtheilung der Verbrechen an der er- 
forderlichen Anzahl von Richtern fehlen sollte, sind von 
dem Direktor Mitglieder der zweiten Abtheilung zu 
Ergänzungsrichtern zu bestellen. (ebend. S. 20.) 6. 7. 
— dem ersten Direktor eines Stadtgerichts in Städten 
von 50,000 und mehr Einwohnern soll der Amtecharak- 
ter „Präsident“ zustehen. (tbend. §. 19.) 6. — der 
Direktor kann Vorsitzender beider Abtheilungen sein. 
(ebend. §. 20.) 6. — Aufstellung eines Geschäftsregu- 
latios für dieselben. (ebend. §. 20.) 7. — dieselben 
entscheiden da, wo keine Handelsgerichte bestehen, über 
den Rekurs und die Appellalion gegen die Bescheide 
und Erkenntnisse der Gewerbegerichte. (V. v. 9. Febr. 
49. S. 54.) 123. — die Einrlchtung des Stadtgerichts 
zu Berlin wird durch besondere Instruktion geregelt. 
(V. v. 2. Janr. 49. §S. 20.) 7. 
Stadtgerichtsdirektoren, dem ersten ders. in Städ- 
ten von 50,000 und mehr Einwohnern soll der Amts- 
charakler „Präsident“ zustehen. (V. v. 2. Janr. 49P. 
F. 19.) 6. 
#1 
Städtische Gerichtsbarkelt, s. letz. 
Stadtobligationen, Cölner, Neußer, . biese. 
Standesberrliche Gerichtsbarkeit, deren Aufhe= 
bung in Civil= und Strassachen. (V. v. 2. Janr. 49. 
S. 1.) 1. — Übernahme der Justizbeaomten der stan- 
deeherrlichen Gerichte. (ebend. S. 6.) 3. 
Statutarische Rechte, welche auf die nach den zeit- 
herigen Bestimmungen vom ordentlichen Gerichtsstande 
erxrimirten Personen und Sachen nicht Anwendung ge- 
funden haben, deren Anwenvung bleibt für solche auch 
ferner ausgeschlossen. (V. v. 2. Janr. 49. §. 15.) 5. 
Steina, Ort, s. Chausseebau No. 21. 
Steinbauer, Nachweis deren Befähigung zum selbst- 
ständigen Betriebe ihres Handwerks durch das im §. 45. 
der allgemeinen Gewerbeordnung vom 17. Janr. 45. 
zschrien Zeugniß der Regierung. (V. v. 9. Febr. 
49. §. 24.) 9 
Stellmacher, gtet deren Befählgung zum Betriebe 
ihres Gewerbes vor raese selbstständigem Beginn. (V. 
v. 9. Frbr. 49. 8. 23.) 98. — Strafbestimmung für 
überimng oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 
S. 74.) 1 
Eiunortrekungoeroner, deren Aufbringung aus 
dem innebehaltenen Theile des Diensteinkommeus eines 
angeklagten und vom Amte suspendirten Beamten. (V. 
v. 10. Juli 49. S. 50.) 203. — (V. v. 11. Juli 49. 
5S. 55.) 281. 
Stempel, in Ansehung derselben kommen bei dem ge- 
richtlichen Verfahren vor den Gewerbegerichten die all- 
gemeinen Vorschriften zur Anwenrung. (V. v. 9. Febr. 
49. §. 57.) 124 
Stempelfreiheit der Verhandlungen über die vor 
dem Gewerbegerichte oder dem Vergleichsausschusse zu 
Stande gekommenen Vergleiche und deren Ausferligun- 
gen. (V. v. 9. Febr. 49. S. 50.) 124. — für die rit- 
terschaftliche Privatbank von Pommern. (Statuten ders. 
v. 24. Aug. 49. 5. 42.) 370. 
Sterbekassen, deren Errichtung für Innungsgenossen, 
Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter und Aufbringung 
der Beiträge zu solchen von letzteren. (V. v. 9. Febr. 
49. Ios. 50— 59.) 106. 106. 
Stettin, Stadt, Errichtung eines Gewerbegerichts für 
den ollzeibezirk derselben, mit Einschluß der Ortschaft 
Kupfermühle. (A. E. v. 2. Oktbr. 49.) 403. — in dem 
Tarif zur Erhebung des Hafengeldes daselbst vom 25. 
Aug. 48. (Ges. Samml. S. 249.) soll es unter I. B. 
16. statt: „Kreide für je 3 Centner 1 Sgr.“, heißen: 
„Kreide für je 36 Centner 1 Sgr.“ (Minist.-Berichti- 
gung v. 30. Dezbr. 48.) 91. 
Stet-
	        
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