Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

inabe  *7  Artikel  7  Ziff.  5)  sind  genügende  gischenwäume  zu  lassen.  Hinter  Spalte  2
er  Besitzsteuerliste  sind  noch  folgende  Unterspalten  aufzunehmen:  »
Sp.  "  t  Die  “-  zur  Abgabe  der  Besitzsteuer=  und  Kriegsstuererklärung
  ist  zugestellt  am1#  s
.2b.  Die  Frist  ist  verlängert  bis:
#  2c.  —  Aufforderung  mit  Strafandrohung  ist  zugestellt  am:
Sp.  2  d.  Eine  Strafverfügung  und  wiederholte  Aufforderung  ist  zugestellt
  am:  ·
2M  Sp.  2e.  Die  Vermögenserklärung  ist  eingegangen  am:
.  Mit  der  Aufstellung  ist  im  Dezember  zu  beginnen.

3.  Aufzwerhu  sind  gultir  Vesihsteuerleste  außer  den  im  §  7  K.  St.  Bund-A  bezeichneten
  Personen  alle,  die  nach  einem  Einkommen  von  mehr  als  9000  A  veranlagt
sind,  sowie  diejenigen,  an  welcke  eine  besondere  Aufforderung  ergehen  soll.

·  4.  Hinter  Spalte  2  der  Kriegssteuerliste  B  sind  die  Spalten  2  b  bis  2e  der  Besitzsteuerliste
  einzufügen,  ferner  eine  Spalte  2f  zur  Kontrolle  des  Eingangs  der  endgültigen
  Steuererklärung  (§  10  K.St.  Bund-A).
Il  die  Kriegssteuerliste  B  sind  aufzunehmen  alle  Gesellschaften  und  sonstigen
juristischen  Personen,  die  der  Kriegssteuerpflicht  unterliegen  (8§8  13,  20,  23  K.  St.Ges.).

5.  Soweit  dem  Vorsitzenden  der  Veranlagungskommission  die  Voreinschätzungsarbeiten
  für  das  Steuerjahr  1917/18  noch  nicht  vorliegen,  hat  die  Aufstellung  der  Besitzsteuerlisten
  unter  Berücksichtigung  der  Wehrbeitragslisten  auf  Grund  der  Steuerlisten
  für  das  Jahr  1916/17  zu  erfolgen.  Befinden  sich  diese  für  die  Zwecke  der  Voreinschätzung
  bei  den  Ortsobrigkeiten,  so  sind  sie  je  nach  Bedarf  auf  kurze  Zeit  zurückzufordern.
  Alsbald  nach  dem  Eingang  der  Staatsstenerlisten  für  1917/18  von  der
Vrreinschätzungskommission  hat  der  Vorsitzende  der  Veranlagungskommission  zu  prüfen,
welche  Personen  etwa  noch  in  die  Besitzsteuerliste  aufzunehmen  sind.

6.  Spalte  9  der  Besitzsteuerliste  ist  auf  Grund  der  Wehrbeitragsliste  bzw.  der  Belege
  zu  der  Zugangsliste  auszufüllen.

Artikel  6.

Die  Mitteilungen  gemäß  §  7  Bes.  St.  Bund-A  haben  unter  Verwendung  sinngemäß
zu  vervollständigender  Formulare  nach  Muster  XI  zu  Artikel  II  der  Ausf.  Anw.  zu

erfolgen.
Artikel  7.

Aufforderung  zur  Abgabe  von  Besitzsteuer=  und  Kriegssteuererklärungen.

1.  Auf  Grund  des  5  12  Bes.  Bund-A  wird  für  die  Einzelpersonen  als  Frist  für
die  Abgabe  der  Besihsteuer-  und  Kriegssteuererklärung  die  Zeit  vom  29.  Januar  bis
15.  Februar  1917  bestimmt.  **

Die  Gesellschaften  und  anderen  juristischen  Personen  haben  eine  Steuererklärung
bis  zum  31.  Januar  1917  abzugeben  (§  10  K.  St.  Bund-A  und  Art.  10).

2.  Im  Anfange  des  Monats  Janna##  1917,  spätestens  am  13.,  erläßt  der  Vorsitzende
  der  irnnk  mision  die  öffentliche  Aufforderung  zur  Abgabe  der  Besitzsteuer=
  und  Kriegssteuererklärung  ßes.  St.  Bund-A  8  K.  St.  r
sib  beigefügten  Mustern  X  und  Au.  n!  §#  K.St.Bund-A  nach

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