167
Nr. 36.
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 1. März 1916.
— —
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Chemikalien. (2) Bekanntmachung, betreffend
Höchstpreise für Eichenrinde, Fichtenrinde und zur Gerbstoffgewinnung
geeignetes Kastanienholz. (3) Bekanntmachung zur Abänderung
der Bekanntmachung vom 30. Oktober 1915, betreffend weitere
Beschränkung der Milchverwendung. (4) Bekanntmachung zum 8§ 3
der Bundesratsverordnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine
und für Schweinefleisch vom 14. Fehruar 1916. (5) Bekanntmachung
zum § 7 der Bundesratsverordnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine
und für Schweinefleisch, vom 14. Februar 1916.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 1. März 1916, betreffend Chemikalien.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 30. Juni 1915, Rbl.
S. 517, und 31. Juli 1915, Rbl. S. 701, betreffend Chemikalien, wird die
nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Bestandserhebung
und Beschlagnahme von Chemikalien und ihre Behandlung
mit Ubersichtstafel, hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anordnung
innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen.
Schwerin, den 1. März 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
19