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end eilige Faͤlle ausgenommen, deren abweichende Ansicht von der Koͤniglichen
irektion dem Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten zur Ent-
scheidung eingereicht werden. Die Deputation hat ihre Konferenzen an dem
Sitze der Königlichen Direktion zu halten. Die auswärtigen Mitglieder erhal-
ten für die Tage, wo Konferenzen Statt finden, drei Thaler Diäten und, so-
weit sie nicht auf der Bahn selbst reisen, Erstattung ihrer Reiseauslagen.
. 3.
Dieser Deputation (F. 2.) wird die Rechnung über die noch ruͤckstaͤndi-
gen Bauausführungen, und sodann jahrlich innerhalb der vier ersten Monate
des folgenden Jahres die Rechnung über den jährlichen Betrieb mitgetheilt.
Diejenigen Erinnerungen gegen die Rechnungen, welche nicht schon durch die
Königliche Direktion selbst erledigt werden, überreicht die Deputation dem Mi-
nister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, welchem darüber die
schließliche Entscheidung zustehr.
K. 4.
Die General-Versammlung wird jährlich im Juni von dem Worrsitzenden
der Depuation berufen, um die Wahl der Mitglieder der Deputation zu be-
wirken und um den Bericht über die Lage des Unternehmens entgegen zu neh-
men. Den Vorsitz in der General-Versammlung führt der Vorlsiitzende der De-
putation.
g. 5.
Die Dauer der Verwaltung der Bahn Seitens des Staats wird auf
mindestens zehn Jahre festgesetzt. Nach Ablauf derselben soll sowohl dem
Staate als der Gesellschaft die Kündigung des Verhaͤltnisses mit einjaͤhriger
ist zustehen, der Gesellschaft jedoch nur dann, wenn sie zuvor allen Verbind-
ichkeiten gegen den Staat und die Seehandlungs-Sozietaäͤt vollstaͤndiges Ge-
nuͤge geleistet hat. Eine Kuͤndigung kann von Seiten der Gesellschaft nur in
derselben Weise, wie Abänderungen des Statuts beschlossen werden (§#. 71.,
72. des Statuts.)
g. 6.
Alle diesem Vertrage engegenstehenden Bestimmungen des unterm 12.
Juli 1844. Allerhöchst beslätigten Gesellschafts = Statuts werden hierdurch für
die Dauer des Verrrags-Verhaltnisses abgeändert, resp. außer Anwendung
gesetzt.
Berlin, den 23. August 1850.
(Unterschriften.)
(Nr. 3318.)