Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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(Nr. 3332.) Privilegium wegen Ausgabe von 612,000 Rehlr. vier und ein halb prazentiger 
Prioritckts-Obligationen der Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn- 
Gesellschaft. Vom 16. November 1850. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem von der auf Grund des mit der Ruhrort-Crefeld-Kreis Glad- 
bacher Eisenbahn-Gesellschaft unterm 26. September 1849. abgeschlossenen 
Vertrages (Gesetz-Sammlung pro 1850. S. 157. ff.) und Unseres Erlasses 
vom 4. März 1850. (Gesetz Sammlung für 1850. S. 162.) zur Verwaltung 
und zum Bekriebe des Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn-Untemeh- 
mens zingesette Direktion, in Einverstaindnisse mit der in Folge jenes Ver- 
trages von Seiten der Gesellschaft bestellten Oeputation, darauf angetragen 
worden, Behufs vollständiger Ausführung und Ausrüstung der Bahn das An- 
lagekapital für das Gedacte Unternehmen um 912,000 Rehlr. durch Ausgabe 
von ferneren 3000 Stück Stamm-Abktien, sowie von 3060 Stück auf den In- 
haber lautender und mit Zinsscheinen versehener Prioritäts-Obligationen zu 
200 Rlhlr., zu erhöhen, und Wir zu dieser Erhöhung Unsere Zusümmung ge- 
währt haben, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. 
Juni 1833. (Gesetz-Sammlung pro 1833. S. 75.) durch gegenwäriiges Pri- 
vilegium Unsere landeöherrliche Cenehmt ung zur Emission der oben erwähn- 
ten 3060 Stück Prioritäts-Obligationen der Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher 
Eisenbahn-Gesellschaft unter nachstehenden Bedingungen: 
. 1. 
Die Obligationen, auf deren Rückseite dieses Privilegium abgedruckt 
wird, werden jede zu 200 Rthlr. Kurant in fortlaufenden Nummern von 1. 
bis 3060. nach dem aul' A. beiliegenden Schema ausgefertigt und von den 
Mitgliedern der Ofrektion der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorker Eisenbahn und dem 
Rendanten der Direktionskasse unterzeichnet. 
K. 2. 
Die Obligationen werden jährlich mit vier und einem halben Prozent 
verzinset. Die Insen werden in halbjährlichen Raten Postnumerando in der 
Zeit vom 2. bis 31. Januar und vom 1. bis 31. Juli eines jeden Jahres zu 
achen und Berlin gezahlt. Die Zinskupons werden nach dem zub B. anlie- 
enden Schema zunächst für sechs Jahre ausgegeben und nach Ablauf dieser 
Lei erneuert. Die Zinskupons für die ersten sechs Jahre befinden sich an den 
Obligationen. Die Ausreichung der neuen Kupons erfolgt an den Vorzeiger 
des letzten Kupons, mit dessen Fctgare zugleich über den Empfang der neuen 
Kupons guittirt wird, sofern nicht dagegen von dem Inhaber der Obligation 
bei der Drrektion rechtzeitig schriftlicher Widerspruch erhoben worden ist. Im 
Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung an den Inhaber der 
(Nr. 3332.) 722 Obli-
	        
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