Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

Johrganz 1851. (Nr. 3432.) 
Beilage 
r 
  
  
Der Westpreussichen Landschaft 
privilegirter Pfandbries 
— —– 
fiber. Reichsthaler Courant 
à 1i Eihlr. per Nlark fein gerechnet, welcher 
abitals als der 
Gar. 
5OWOhl zur Sicherheit des 
Interc. unter besonderer der 
verbundenen Stände auf d 
Departemem und dessen Kreise 
gelegene Gut von den Bevoll- 
mächligten der Landschall und von dem, 
die Ihpothekenbücher führenden Goerichte 
ausgelertigl und sub des Registers 
eingetragen worden. 
In lidem 
Bevollmächtigte 
der Landschaft. 
  
- 
Bai diesem Pfandbriefe ist eine, 8 halb- 
jührige Coupoys enthaltende Zins-Assignation 
Nur 
Coupons werden die Zinsen, nach Eintritt, 
ausgetheilt. den Präsentanten dieser 
der darin bemerkten Termine gezahlt, und 
erhält zugleich jederzeit der Präsentan des 
letzten Coupons die neue Zins- Assignation 
auf anderweite 4 Jahre, wenn nicht der Iu- 
haber des Pfandbrieles ausdrücklich verlangt, 
dass es nicht geschchen solle. 
Königliche Westpreussische Landschafts- 
Direktion. 
  
  
Beilage 1. 
— 579
	        
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