Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
Nr. 5.— 
  
(Nr. 3497.) Allerhschster Erlaß vom 23. Februar 1852., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte und die Ertheilung der Berechtigung zur Erhebung eincs 
Chausseegeldes für die Straße von Suhl längs des Haselgrundes nach 
Ellingshausen. 
N.#% Ich durch den Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen Aus- 
bau der Straße von Suhl längs des Haselgrundes nach Ellingshausen durch 
die betreffenden Gemeinden genehmt t habe, bestimme Ich hierdurch, daß das 
Recht zur Expropriation der in den Bauplan fallenden Grundstücke, sowie das 
Recht zur Entnahme der Chaussee-Neubau= und Unterhaltungs-Materialien nach 
Maaßgabe der Bestimmungen für die Staats-Chausseen auf die gedachte Straße 
Anwendung finden soll. Zugleich genehmige Ich für dieselbe die Erhebung 
eines Chausscegeldes nach dem jedesmal für Staats-Chausseen gültigen Tarife 
und die Anwendung der dem Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen über die Chausseepolizei-Vergehen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 23. Februar 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den 
Finanzminisler. 
  
Jahrgang 1852. (Ner. 349)—3498.) 10 (Nr. 34668.) 
Ausgegeben zu Berlin den 29. März 185
	        
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