Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
NNr. 26— 
  
(Nr. 3581.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Mai 1832., betreffend die Verleihung der fiskalischen 
Rechte 2c. für den Ausbau einer Gemeinde-Chaussee von Simmern über 
Sargenroth nach Gemünden. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der Straße von Simmern über Sargenroth nach Gemünden durch die 
betheiligten Gemeinden genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese 
Straße das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen Grund- 
stücke und das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Ma- 
terialien nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen 
Anwendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich den betheiligten Gemeinden 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für 
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarife. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 209. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen für die in Rede stehende Straße Gültigkeit 
haben. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 12. Mai 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1857, (Nr. 2881—3382.) 53 (Nr. 3582)
	        
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