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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
NNr. 26—
(Nr. 3581.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Mai 1832., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Rechte 2c. für den Ausbau einer Gemeinde-Chaussee von Simmern über
Sargenroth nach Gemünden.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Straße von Simmern über Sargenroth nach Gemünden durch die
betheiligten Gemeinden genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese
Straße das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen Grund-
stücke und das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Ma-
terialien nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen
Anwendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich den betheiligten Gemeinden
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarife. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 209. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen für die in Rede stehende Straße Gültigkeit
haben.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Potsdam, den 12. Mai 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1857, (Nr. 2881—3382.) 53 (Nr. 3582)