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(Nr. 3642.) Allerhöchster Erlaß vom 14. August 1852., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte 2c. zum Bau der Kreis-Chaussee von Lauenburg nach
Leba, von Vietzig an jener Chaussee westlich bis zur Stolper Kreisgrenze
in der Richtung auf Zezenow, von Vietzig sstlich quer durch den Kreis
bis zur Grenze des Danziger Regierungsbezirks bei Schluschow und von
auenburg südlich über Zewitz bis zur Stolper Kreisgrenze.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom 11. März 1844. den Bau einer
Kreis-Chaussee von Lauenburg nach Leba und durch Meinen Erlaß vom heutigen
Tage den Bau der Kreis-Chausseen von Vielzig an jener Chaussee westlich bis
zur Stolper Kreisgrenze in der Richtung auf Zezenow, von Vietzig öfilich quer
durch den Kreis bis zur Grenze des Danziger Regierungsbezirks bei Schlu-
schow und von Lauenburg südlich über Zewitz bis zur Stolper Kreisgrenze
genehmigt habe, bestimme Sch hierdurch, daß das Expropriationsrecht in Be ug
auf die zum Bau erforderlichen Grundstuͤcke, das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen, sowie die dem Chausseegeld -Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen Amwendung finden sollen. Zugleich
verleihe Ich dem Kreise Lauenburg das Recht zur Erhebung von Chausseegeld
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld -Tarifs, sowie der sonstigen darauf bezüglichen Worschriften.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Putbus, den 14. August 1852.
Friedrich Wilhelm.
Für den abwesenden
Finanzminister:
v. d. Heydt. o. Raumer.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3043.)