Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

A. 
Prioritäts-Obligation 
der 
Wilhelmsbahn-Gesellschaft 
Jeder Obligation sind zwanzig Kupons m—...—. Wegen Ernenerung der Kupons nach 
auf zehn Jahre beigefägt. Ablauf von zehn Jahren ergehen be- 
über sondere Bekanntmachungen. 
100 Rthlr. Preuß. Kurant. 
Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von Ein- 
hundert Thalern Preußisch Kurant Antheil an dem in Gemaßheit des um- 
siehenden Allerhöchsten Privilegiums vooooo . .... ... . .. . und nach 
den Bestimmungen des Statuten-Nachtrages vom 30. August 1852. emittirten 
Kapital von zweihundert funfzig tausend Thalern Prioritats-Obligationen 
der Wilhelmsbahn-Gesellschaft. 
Ratibor, den #en 1852. 
Das Direktorium und der Ausschuß der Wilhelmsbahn-Gesellschaft. 
Eingetragen Fol. Der Haupt-Rendant. 
B. 
Zins-Kupon — 1. 
der 
Wilhelmsbahn-Prioritäts-Obligation 
———8s—–i.po , zahlbar am 1. Juli 1853. 
Inhaber dieses empfängt am 1. Juli 1853. die halbjährigen Zinsen der 
oben benannten Prioritäts-Obligation über Einhundert Thaler mit 
Zwei Thalern. 
Ratibor, den 1852. 
Direktorium und Ausschuß der Wilhelmsbahn-Gesellschaft. 
  
Jahrzgang 1831. (Nr. 3670—3672.) * 99 (Nr. 3671.)
	        
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