Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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F. 83. 
Eine besondere Kaution wird von den Rendanten der genannten Kassen 
nicht bestellt, da die du. Erhebung bereits bisher von ihnen bewirkt, und hier- 
auf bei Feststellung ihrer Amtskautionen Rücksicht genommen wird; doch bleibt 
vorbehalten, nach den Umständen eine Erhöhung der Kaution zu fordern. 
g. 84. 
Fuͤr Reisen in Sozietaͤtsangelegenheiten erhalten die Regierungsmitglieder 
Dickten und Fuhrkosten nach Maaßgabe des Erlasses vom 10. Juni 1848. 
(Gesetz= Samml. S. 151.) aus dem Feuersozietäts-Fonds. 
g. 85. 
Behufs Remunerirung der für die Geschäfte der Sozietät bestellten Be- 
amten nach Maaßgabe ihrer Dienstleistungen wird eine angemessene Summe 
auf den Verwaltungskosten-Etat G. 80.) gebracht. 
Die Oirektionen haben sich zu diesem Behufe Uebersichten der vorgekom- 
menen Geschäfte, namentlich auch der von den Landräthen und Domainen= 
Rentmeistern in Feuersozietts-Angelegenheiten unternommenen Reisen, allzjähr- 
lich einreichen zu lassen. 
XlIII. Geschäftsführung der Sozietät. 
G. 86. 
Bei der Sozietätsdirektion wird ein Hauptlagerbuch (Hauprkataster) ge- 
führt und für jede Stadt, jedes Domainen-Rentamt und jeden Kreis ein 
Spezialkataster (§F. 81.). 
g. 87. 
Damit aus dem Hauptlagerbuche in Zusammenstellung mit den Feuer- 
sozietkts -Kassenrechnungen zu jeder Zeit alle das Sozietatswesen betreffende 
Data und Zusammenstellungen mit Leichtigkeit und Gleichförmigkeit entnommen 
werden bönnen, so ist das Kataster in zweifacher Ausfertigung. für jede Ge- 
meinde oder Ortschaft besonders, und zwar geordnet nach der Reihenfolge der 
einzelnen darin belegenen Gehöfte, nach dem hier beigefügten Formular anzu- 
legen und fortzuführen. Aus den Unikaten dieser Ortskataster wird das Stadt-, 
Amts= oder Kreislagerbuch, und aus den Duplikaten das Hauptlagerbuch zu- 
sammengesetzt. 
(Nr. 3905.) g. 88.
	        
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