Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

Nro. 16. 181 7. 117 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, 15. März. 
Rechts= Erkenntnisse des Königl. ber-Justiz-Colleglüms. 
.) In der Revistons-Sache erster Instanz zwischen Kaplan Martin Nadler zu 
Berg Kl., und dem Herrn Fürsten von Merternich, Bekl. wurde Kläger mit seinem 
Anspruch auf 500 fl. sährlicher Pension zwar abgewiesen, dagegen aber befugt erflärs, 
Ddassenige, was seine Kaplanei weniger erträgt) als seine vormalige Ochsenhauser Er- 
conventualen= Penston von 550 fl., von dem Hr. Bekl. seit dem 2. Mai 1810 zu 
fordern. Stuttgart, den 15. Febr. 1387). 
a.) In Sachen der Witewe des Casernen-Schreiners Maier zu Ludwigsburg, 
cum cur. Lutin, gegen die Masse-Curatel des vermißten Hauptmanns Beorg Lud- 
wig von Hegel aus Stuctgart, Ltin, eine Hauszins-Forderung betreffend) wurde 
auf Ubschworung des Erfullungs-Erdes erkannt. Stuttgart, den 17. Febr. 1817. 
5.) In der Concurs- Sache des vormaligen bei dem Königl. Kavallerie-Regiment. 
Nro. 4. Jäger, Prinz Adam, gestandenen Rittmeisters Adolph von Tungern aus Stok- 
holm wurde das locatorische Erennenst ausgesprochen. Stuttgart den 20. Febr. 1317. 
4) Die Klage des Löwenwirths Simon Specht zu Krautheim am Berg, Kl., 
23en die K. Section der Kron-Domänen Bekl., Verleihung der Lehen-Mühle zu 
UMchhausen betr., wurde als unstatthaft abgewiesen. Stuttgart den 20. Febr. 1817. 
Straf-Erkennenisse des Königl. Krlminal-Tritbunals in wichtigen Fällen. 
Vom Menath Februar. 
Am :½. wurde der m Rottweil verhaftete Nikolaus Riebel von Horgen, Ober- 
amts Rottweil, wegen Münzfälschung, neben dem Ersatze aller Kosten mit siebensäh, 
riger Zuchthansstrafe belegt. · - 
Den Z. ill der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Joh ann
	        
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