Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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(Nr. 3706.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Februar 1853., betreffend die Bewilligung der fis- 
kalischen Rechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von 
Bütow, im Regierungsbezirk Cöslin, nach der Kreisgrenze in der Rich- 
tung auf Lauenburg und auf Rummelseburg durch den Kreis Bütow. 
N. # Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von Bücow, im Regierungsbezirk Cöslin, nach der Kreisgrenze in der 
Richtung auf Lauenburg, und von Bütow nach der entgegengesetzten Seite eben- 
falls nach der Kreisgrenze in der Richtung auf Rummelsburg durch den Kreis 
Bütow genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht 
für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materlalien, nach Maaßgabe 
der für die Staats-Chausseen bestehenden Worschriften auf diese Straßen zur 
Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen 
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Ft 
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben 
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Er- 
hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem 
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen 
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenklichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 21. Februar 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. o. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3709.)
	        
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