— 125 —
Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 11. —
(Nr. 3715.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Jnhaber lautender Danziger Stadt-
Obligationen im Betrage von 170,000 Rehlrn. Vom 7. März 1853.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 1c.
Nachdem der Gemeindevorstand und der Gemeinderath zu Danzig
darauf angetragen haben, zur Einrichtung einer Gasbeleuchtung eine Anleihe
mittelst auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener Stadt-
Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des
Gesetzes vom 17. Juni 1838. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine
Zahlungsverbindlichkeit #aegen jeden Inhaber enthalten, durch gegenwartiges
Privilegium zur Ausstellung von Einhundert und siebzigtausend Thalern Dan-
Aiger tadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema, und zwar
Stück zu 1000 Rehlr., 100 Stück zu 500 Rthlr., 200 Stück zu 200 Rchlr.,
100 Stück zu 100 Rthlr., 200 Stück zꝛ 50 Rthlr. und 400 Stuͤck zu 25
Rrhlr. auszufertigen, mit vier vom Hundert jaͤhrlich zu verzinsen, und, von
Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem fesigestellten Tilgungsplane in den
Jahren 1855. bis 1876. einschließlich zu amortisiren sind, mit Vorbehaltun
der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch
den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewähr=
leistung Seitens des Staats zu bewilligen.
Urkundlich untfer Unserer Hoöchsteigenhändigen Unterschrift und beige-
drucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 7. März 1853.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Westphalen. v. Bodelschwingh.
Jabrgeng 1853. (Nr. 3715.) 20 Schema.
Ausgegeben zu Berlin den 7. April 1853.