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In die Engagementsvertraͤge muͤssen dieserhalb die noͤthigen Vorbehalte
aufgenommen werden.
Artikel 70.
Alle uͤbrigen, auf Jahresgehalt und vertragsmaͤßig angestellten Beamten
und Techniker der Gesellschaft sind ebenfalls den im vorhergehenden Artikel
enthaltenen Bestimmungen unterworfen, mit der Modifikation, daß das Recht,
vom Dienste zu suspendiren, dem einschlägigen höheren Beamten oder Techniker
zusteht, und daß das Recht, die Dienstentlassung auszusprechen, von der Di-
rektion ausgeübt wird, jedoch dergestalt, daß sämmtliche Mitglieder dem des-
fallsigen Beschlusse beistimmen müssen, wenn der Beamte oder Angestellte eine
höbere jährliche Besoldung als dreihundert Thaler vertragsmäßig zu beziehen hat.
In die Dienstverträge müssen in gleicher Weise, wie dies im Artikel 69.
bestimmt ist, die nöthigen Verbehalte aufgenommen werden.
Vierte Abtheilung.
Transitorische Bestimmungen.
Artikel 71.
Zufolge Arrikel 7. des gegenwärtigen Statuts beträgt das Gesellschafts-
kapiall. -..................... 2,400,000 Rehlr.
Nach Abzug des für die Beschaffung der zum Be-
triebe der Eifeler Eisenbahn erforderlichen Lokomotiven nebst
Tendern, der Personen-, Gepäck= und Güterwagen und des
Inventars für die Reparaturwerkstätten nach dem Voran-
schlage festgesetzten Betrages vo . .. ... .. 250,000
Nach fernerem Abzug des für den gesammten Grund-
erwerb zum Bau der Bahn und zur Anlage der Stations-
plätze, sowie für Verwaltungsausgaben einschließlich der
ersten Errichtungskosten zur Disposition der Direktion ver-
bleibenden Fonde ononn .. . . .. 350,000 =
zusammen 600,000 Rehlr.
eschrieben Sechshundert Tausend Thaler, verpflichtet sich
err George Burge, Unternehmer zu London wohnhaft,
gegen Uebertragung des Restbetrages obiger Kapitalsumme
von Zwei Millionen und Vierhundert Tausend Thaler, nam-
lich der Summe don 1,800, 000 Rehlr.
geschrieben Eine Million Achthundert Tausend Thaler, zu folgenden Leistungen
und Lasten:
(Ne. 3740.) a) Der-