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Siebenter Nachtrag
zum
Statut der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft.
KS. 1.
Der Gesellschaftsfonds wird um die Summe von Sechs Millionen
Fünfmalhundert Tausend Thaler Pr. Crt. vermehrt, die verwendet werden
sollen:
1) zur Legung des Doppelgeleises auf dem ganzen Trakte der Hauptbahn.
ur Herstellung baulicher Anlagen und Erweiterungen der Bahn, Bahn-
öfe und Ladestellen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel, ein-
üiebi Verzinsung bis zur vollständigen Benutzung und Inbetrieb-
etzung;
2) zur Ausführung der zweiten Sektion der durch die Oberschlesischen Berg-
werks= und Hürtenreviere zu führenden Zweigbahn, Beschaffung der Be-
triebsmittel für den Betrieb durch Pferdekraft und event. Einrichtung
der ganzen Zweigbahn auf Dampfbetrieb mit den dafür erforderlichen
Betriebsmitreln;
3) zur Vermehrung des Betriebsfonds.
K. 2.
Die im F. 1. erwähnte Bedarfssumme von 6,500,000 Rehlr. wird durch
Kreirung von vierprozentigen Prioriräts-Obligationen aufgebracht. Die Bedin-
gungen, unter denen die Kreirung und Emisston sowie Verzinsung und Amor=
lisation dieser Obligationen erfolgt, werden durch ein besonderes Allerhöchstes
Pivilegium festgesetzt.
g. 3.
Die in Gemaͤßheit des unterm 8. Februar 1846. Allerhoͤchst bestaͤtigten
dritten Nachtrags zum Statute der Gesellschaft kreirten Prioritätsaktien Littr. B.
im Betrage von 1,276,600 Rthlrn. werden vom Jahre 1853. ab der Amorti-
sation unterworfen, und dazu aus dem Ertrage des Unternehmens jährlich
6300 Rehlr. unter Zuschlag der durch die eingelbseten Prioritätsaktien erspar-
ten Zinsen verwendet.
(Nr. 3759.)