Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

246 — 
Siebenter Nachtrag 
zum 
Statut der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. 
KS. 1. 
Der Gesellschaftsfonds wird um die Summe von Sechs Millionen 
Fünfmalhundert Tausend Thaler Pr. Crt. vermehrt, die verwendet werden 
sollen: 
1) zur Legung des Doppelgeleises auf dem ganzen Trakte der Hauptbahn. 
ur Herstellung baulicher Anlagen und Erweiterungen der Bahn, Bahn- 
öfe und Ladestellen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel, ein- 
üiebi Verzinsung bis zur vollständigen Benutzung und Inbetrieb- 
etzung; 
2) zur Ausführung der zweiten Sektion der durch die Oberschlesischen Berg- 
werks= und Hürtenreviere zu führenden Zweigbahn, Beschaffung der Be- 
triebsmittel für den Betrieb durch Pferdekraft und event. Einrichtung 
der ganzen Zweigbahn auf Dampfbetrieb mit den dafür erforderlichen 
Betriebsmitreln; 
3) zur Vermehrung des Betriebsfonds. 
K. 2. 
Die im F. 1. erwähnte Bedarfssumme von 6,500,000 Rehlr. wird durch 
Kreirung von vierprozentigen Prioriräts-Obligationen aufgebracht. Die Bedin- 
gungen, unter denen die Kreirung und Emisston sowie Verzinsung und Amor= 
lisation dieser Obligationen erfolgt, werden durch ein besonderes Allerhöchstes 
Pivilegium festgesetzt. 
g. 3. 
Die in Gemaͤßheit des unterm 8. Februar 1846. Allerhoͤchst bestaͤtigten 
dritten Nachtrags zum Statute der Gesellschaft kreirten Prioritätsaktien Littr. B. 
im Betrage von 1,276,600 Rthlrn. werden vom Jahre 1853. ab der Amorti- 
sation unterworfen, und dazu aus dem Ertrage des Unternehmens jährlich 
6300 Rehlr. unter Zuschlag der durch die eingelbseten Prioritätsaktien erspar- 
ten Zinsen verwendet. 
(Nr. 3759.)
	        
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