Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
NNr. 23.— 
  
(Tr. 3760.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Mai 1853., betreffend die Bewilligung der siska- 
lischen Vorrechte für den Bau nachstehender Chausseen im Stolper Kreise: 
1) von Jezenom bis an die Lauenburger Kreisgrenze in der Richtung auf 
Vietzig, 2) von Mahnwitz über Dammen nach der Stolpe-Zezenower 
Chaussee, 3) von Stolpmünde bis an die Schlawer Kreisgrenze in der 
Richtung auf Rügenwalde. 
N Ich durch Meinen Erlatz vom heutigen Tage den Bau nachste- 
hender Chausseen im Stolper Kreise, Regierungsbezirk Köslin, 1) von Zezenow 
bis an die Lauenburger Kreisgrenze in der Richtung auf Vietzig, 2) von Mahn- 
witz über Dammen nach der Stolpe-Zezenower Chaasse, !) von Stolpmünde 
bis an die Schlawer Kreisgrenze in der Richtung auf Rügenwalde, genehmigt 
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu diesen 
Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien nach Maaßgabe der für die Staats- 
Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straßen zur Anwendung kommen 
sollen. Zugleich will IJch dem Scolper Kreise gegen Uebernahme der künfri- 
en chausseemäßigen Unterhalrung der Straßen das Recht zur Erhebung des 
Saussegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal 
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
zusizlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 
9. Februar 1840. angehängten Beslimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver- 
gehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß isl durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 2. Mai 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwinghb. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1853. (Nr. 3760—3761.) 37 (Nr. 3761.) 
Ausgegeben zu Berlin den 13. Juni 1853.
	        
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