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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 23.—
(Tr. 3760.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Mai 1853., betreffend die Bewilligung der siska-
lischen Vorrechte für den Bau nachstehender Chausseen im Stolper Kreise:
1) von Jezenom bis an die Lauenburger Kreisgrenze in der Richtung auf
Vietzig, 2) von Mahnwitz über Dammen nach der Stolpe-Zezenower
Chaussee, 3) von Stolpmünde bis an die Schlawer Kreisgrenze in der
Richtung auf Rügenwalde.
N Ich durch Meinen Erlatz vom heutigen Tage den Bau nachste-
hender Chausseen im Stolper Kreise, Regierungsbezirk Köslin, 1) von Zezenow
bis an die Lauenburger Kreisgrenze in der Richtung auf Vietzig, 2) von Mahn-
witz über Dammen nach der Stolpe-Zezenower Chaasse, !) von Stolpmünde
bis an die Schlawer Kreisgrenze in der Richtung auf Rügenwalde, genehmigt
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu diesen
Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien nach Maaßgabe der für die Staats-
Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straßen zur Anwendung kommen
sollen. Zugleich will IJch dem Scolper Kreise gegen Uebernahme der künfri-
en chausseemäßigen Unterhalrung der Straßen das Recht zur Erhebung des
Saussegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusizlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom
9. Februar 1840. angehängten Beslimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver-
gehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß isl durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Potsdam, den 2. Mai 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwinghb.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1853. (Nr. 3760—3761.) 37 (Nr. 3761.)
Ausgegeben zu Berlin den 13. Juni 1853.