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18. Muͤhlenfabrikate.
Hierunter sind verstanden: geschrotete oder geschaͤlte Koͤrner, Graupe,
Gries, Grütze und Mehl; Nudeln und gleichartiges Teigwerk; Brod; Schiffs-
zwieback; Kraftmehl-Produkte, d. h. Haarpuder, Stärke, Kleister, Pappe, Leo-
gomme, Gummisurrogate.
19. Papier, literarische und Kunstgegenstände, nämlich:
ungeleimtes Papier aller Art (Lösch-, Pack= und Druckpapier); Sand= und
Fcheferpaveer, ingleichen Rechentafeln aus Schieferpapier; Pappdeckel und
reßspane.
Manufkripte (beschriebenes Papier) und Akten; Zeichnungen, Gemälde.
Bücher, gedruckte, sowohl getunden als ungebunden; Landkarten; Mufsi-
kalien; Kupfer= und Stahlstiche, Lithographien, Holzschnirte, schwarz oder farbig,
ordinaire Bilderbogen; sofern diese Gegenstände in einem der kontrahirenden
Staaten gedruckt und verlegt sind.
Schau= und Denkmünzen.
Anmerkung. Die für Zeitungen, Kalender und Ankündigungen etwa
bestehende Stempelabgabe bleibt vorbehalten.
20. Seidenkokons (Seidengalleten).
21. Steine und Steinwaaren.
Hierunter sind verstanden: alle behauene und unbehauene Bruch-, Kalk-,
Schiefer-, Ziegel= und Mauersteine; Mühlsteine; Schleif= und Wetzsteine aller
Art; Flintensteine; Lithographirsteine, gravirte oder bezeichnete.
Schieferstifte und Schiefertafeln (auch in hölzernen Rahmen); große
Arbeiten aus Marmor, Granit, Sandstein und Gips (Monumente, Scatuen,
Büsten u. dgl.); Waaren aus Serpentinstein.
22. Stroh-, Rohr= und Bastwaaren, nämlich:
Matten und Fußdecken von Bast, Binsen, Stroh und Schilf, ordi
ungefärbte.
23. Vieh, nämlich:
Perde, Maulesel, Maulthiere, Esel; Kälber; Spanferkel; Schaafvieh,
mit Ausschluß der Hammel; Ziegen.
24. Wagen und Schlitten,
ohne Leder= oder Polsterarbeit.
25. Wildpret,
kleines (Hasen, Kaninchen).
20. Wolle, nämlich:
Schaaf= und Lammwolle, rohe und gekämmte, ingleichen gemahlene, roh,
gebleicht und gefärbt.
B. Ge-