Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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18. Muͤhlenfabrikate. 
Hierunter sind verstanden: geschrotete oder geschaͤlte Koͤrner, Graupe, 
Gries, Grütze und Mehl; Nudeln und gleichartiges Teigwerk; Brod; Schiffs- 
zwieback; Kraftmehl-Produkte, d. h. Haarpuder, Stärke, Kleister, Pappe, Leo- 
gomme, Gummisurrogate. 
19. Papier, literarische und Kunstgegenstände, nämlich: 
ungeleimtes Papier aller Art (Lösch-, Pack= und Druckpapier); Sand= und 
Fcheferpaveer, ingleichen Rechentafeln aus Schieferpapier; Pappdeckel und 
reßspane. 
Manufkripte (beschriebenes Papier) und Akten; Zeichnungen, Gemälde. 
Bücher, gedruckte, sowohl getunden als ungebunden; Landkarten; Mufsi- 
kalien; Kupfer= und Stahlstiche, Lithographien, Holzschnirte, schwarz oder farbig, 
ordinaire Bilderbogen; sofern diese Gegenstände in einem der kontrahirenden 
Staaten gedruckt und verlegt sind. 
Schau= und Denkmünzen. 
Anmerkung. Die für Zeitungen, Kalender und Ankündigungen etwa 
bestehende Stempelabgabe bleibt vorbehalten. 
20. Seidenkokons (Seidengalleten). 
21. Steine und Steinwaaren. 
Hierunter sind verstanden: alle behauene und unbehauene Bruch-, Kalk-, 
Schiefer-, Ziegel= und Mauersteine; Mühlsteine; Schleif= und Wetzsteine aller 
Art; Flintensteine; Lithographirsteine, gravirte oder bezeichnete. 
Schieferstifte und Schiefertafeln (auch in hölzernen Rahmen); große 
Arbeiten aus Marmor, Granit, Sandstein und Gips (Monumente, Scatuen, 
Büsten u. dgl.); Waaren aus Serpentinstein. 
22. Stroh-, Rohr= und Bastwaaren, nämlich: 
Matten und Fußdecken von Bast, Binsen, Stroh und Schilf, ordi 
ungefärbte. 
23. Vieh, nämlich: 
Perde, Maulesel, Maulthiere, Esel; Kälber; Spanferkel; Schaafvieh, 
mit Ausschluß der Hammel; Ziegen. 
24. Wagen und Schlitten, 
ohne Leder= oder Polsterarbeit. 
25. Wildpret, 
kleines (Hasen, Kaninchen). 
20. Wolle, nämlich: 
Schaaf= und Lammwolle, rohe und gekämmte, ingleichen gemahlene, roh, 
gebleicht und gefärbt. 
B. Ge-
	        
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