Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Zinskupon-.•. 
zur 
Stargard-Posener Eisenbahn-Obligation 
............ Thaler Preußisch Kurant hat Inhaber dieses vom .. ten 
................ ab, in Stettin aus der Kasse der Stargard-Posener Eisen- 
bahn-Gesellschaft, oder nach seiner Wahl in Berlin bei einer von der Direktion 
des Stargard-Vosener Eisenbahn-Unternehmens jedesmal näher zu bezeichnenden 
Zahl-Stelle zu erheben. Dieser Zinskupon wird ungültig und werthlos, wenn 
er nicht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirr, oder 
wenn die Vorderseite desselben durchkreuzt oder eine Ecke abgeschnitten ist. 
Stettin, den nnnn 
Königliche Eisenbahn-Direktion. 
(Siegel.) 
Eingetragen 
in die Prioritäts-Oblig.-Kontrole 
Fol. 
Stichkupon . 20. (Bemerkung.) 
Der Präsentant dieses Kupons ist zur Entzegennahme der folgenden, 
über deren Empfang er zugleich durch dessen Rückgabe quittirt, berechtigt, wenn 
dagegen nicht vor dem Fälligkeits -Termine dessclben von dem Inhaber der 
Obligation bei der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Stettin, resp. bei der 
erwa später in deren Stelle fungirenden Verwaltung, schriftlich Widerspruch 
erhoben wird, in welchem Falle die Ausreichung der neuen Kupons gegen be- 
sondere Quittung an den Inhaber der Obligation erfolgt. 
(Unterschrift des Rendanten.) 
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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