Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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(Nr. 3777.) Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, 
Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Jolk- 
und Handelsvereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau, 
und der freien Stadt Frankfurt, die Fortdauer und Erweiterung des Joll- 
und Handelsvereins betreffend. Vom 4. April 1853. 
N die Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Würt- 
temberg, Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, der bei dem Thüringischen 
Joll= und Handelsvereine betheiligten Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nas- 
sau und der freien Stadt Frankfurt, 
im Anerkenntniß der wohlthätizen Wirkungen, welche der auf den Ver- 
trägen vom 22. und 30. März und 11. Mai 1833., vom 12. Mai und 10. De- 
ber 1835., vom 2. Januar 1836. und vom 8. Mai, 19. Oktober und 
3. November 1841. beruhende Joll= und Handelsverein, den bei dessen Grün- 
dung gehegten Absichten entsprechend, für den Handel und gewerblichen Ver- 
kehr der daran betheiligten Staaten herbeigeführt hat, und welche von einer 
weiteren Ausdehnung des 9ugenseiig freien Handels und gewerblichen Verkehrs 
zwischen Ihren Staaten für die Wohlfahrt Ihrer Unterthanen und zugleich 
für die Beförderung der allgemeinen Handels= und Verkehrsfreiheit in Lekesch. 
land zu erwarten stehen, 
in dem Wunsche übereingekommen sind, sowohl den Fortbestand des ge- 
dachten Zoll= und Handelsvereins sicherzustellen, als auch den Steuerverein, auf 
Grund des zwischen den Regierungen von Preußen und Hannover am 7. Sep- 
tember 1851. abgeschlossenen Vertrages, welchem Oldenburg durch Vertrag 
vom 1. März 1852. beigetreten ist, mit diesem Vereine zu vereinigen: so sind 
zur Erreichung dieser Zwecke Verhandlungen gepflogen worden, wozu als Be- 
vollmächtigte ernannt haben: 
Seine Majest#t der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren Generaldirektor der Steuern Johann Friedrich 
von Pommer Esche, 
Allerhöchst Ihren Geheimen Legationsrath Alerander Max 
Pbilipsborn 
und 
Allerhöchst Ihren Geheimen Regierungsrath Martin Friedrich 
Rudolph Delbrück; 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Carl Mekxrner; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Zoll= und Steuerdirektor Bruno von Schimpffj 
eine
	        
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