Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Seine  Majestät  der  Koͤnig  von  Hannover:
Allerhoͤchst  Ihren  Generaldirektor  der  indirekten  Steuern  und  Zoͤlle
Dr.  Otto  Klenze;
Seine  Majestaͤt  der  Koͤnig  von  Wuͤrttemberg:
Allehohs  Ihren  Direktor  im  Finanzministerium  Carl  Friedrich  von
igel;
Seine  Koͤnigliche  Hoheit  der  Regent  von  Baden:
Hoͤchst  Ihren  Ministerialrath  Joseph  Hack;
Seine  Koͤnigliche  Hoheit  der  Kurfuͤrst  von  Hessen:
Hoͤchst  Ihren  Geheimen  Ober-Finanzrath  Wilhelm  Duysing;
Sein=  Rönigliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Hessen  und  bei
ein:
Hochst  Ihren  Ministerialrath  Maximilian  von  Biegeleben;
Die  bei  dem  Thüringischen  Zoll=  und  Handelsverein  betheiligten

Souveraine,  nämlich  außer  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Preußen  und
Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Kurfürsten  von  Hessen:

Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Sachsen-Weimar=Eisenach,


Seine  Hoheit  der  Herzog  von  Sachsen-Meiningen,
Seine  Hoheit  der  Herzog  von  Sachsen-Altenburg,
Seine  Hoheit  der  Herzog  von  Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von  Schwarzburg-Rudolsta  di,
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von  Schwarzburg-Sondershausen,
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von  Reuß  älterer  Linie
und
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von  Reuß  jüngerer  Linie:
den  Großherzoglich  Sächsischen  Geheimen  Staatsrath  Gustav  Thon;
Seine  Hoheit  der  Herzog  von  Braunschweig  und  Lüneburg:
Höchst  Ihren  Finanzdirektor  Wilhelm  Erdmann  Florian  von
Thielau;
Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Oldenburg:
Höchst  Ihren  Geschäftsträger  am  Königlich  Preußischen  Hofe  Legationsrach
  Dr.  Friedrich  August  Liebe;
Nr.  3777.)  Seine