Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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(Nr. 3689.) Allerhöchster Erlaß vom 5. Januar 1853., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee 
von der Viersen-Aldekerker Bezirksstraße in Vorst bis Anrath. 
N % Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von der Viersen-Aldekerker Bezirksstraße in Vorst bis Anrath 
genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die 
zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden Worst un 
Anrath gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der 
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen 
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, ein- 
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, 
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. 
Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. . 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 5. Januar 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3690.)
	        
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