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g. 5.
Die Einzahlungen auf das Stammaktien-Kapital Littr. B. (9. 3 u.)
erfolgen in Raten von zehn Prozent bei den von der Königlichen Direktion zu
bestimmenden Zahlstellen. Jedem Zeichner steht indeß frei, mehrere Raten auf
einmal zu erlegen. Zwischen zwei Einzahlungen muß ein Zeitraum von wenig-
stens zwei Monaten liegen.
S. 6.
Die eingezahlten Raten werden mit vier r*mr von dem ersten Tage des
auf die Einzahlung folgenden Monats bis zum Ende der Bauperiode, d. h.
den ersten Januar des auf die vollständige Betriebseröffnung folgenden Jahres,
verzinset.
i--
Die zu emittirenden Prioritäts-Obligationen der Dortmund-Soester Eisen-
#. bahn werden nach dem sub Littr. A. beigefügten Schema mit fortlaufenden
— Nummern stempelfrei ausgefertigt. Die erste Serie der Zinskupons wird,
.nach dem suld Littr. B. angeschlagenen Schema für zehn Jahre den Obliga-
—1 tionen beigegeben und nach jedesmaligem Ablauf einer Frist von zehn
Jahren durch eine neue Serie ersetzt. Jeder Serie von Zinskupons wird
eine Anweisung zum Empfang der folgenden Serie beigegeben.
Auf der Rückseite der Obligationen werden die Bestimmungen dieses
Nachtrags zum Gesellschaftsstatut WG. 7. bis 17. abgedruckt.
S. 8.
Diese Prioritäts-Obligationen werden aus dem Netto-Ertrage der Dort-
mund-Soester Bahnstrecke mit vier Prozent jährlich verzinset und die Zinsen in
halbjährigen Raten postnumerande am 1. Juli und 2. Januar von der
Hauptkasse der Königlichen Direktion in Elberfeld, sowie von den durch die
Kdnigliche Direktion in öffentlichen Blattern namhaft zu machenden Bangquiers
oder Kassen ausbezahlt. Für Erfüllung aller staturenmäßigen Ansprüche steht
den Inhabern der Priorikäts-Obligarionen der Dortmund-Soester Eisenbahn
auf diese Eisenbahnstrecke und insbesondere auch auf den Reinertrag derselben,
vor allen Prioritäts= und sonstigen Glaubigern, sowie vor den S#ammnano=
nairen der Bergisch-Märkischen Eisenbahn ein unbedingtes Vorzugsrecht zu.
Außerdem soll, wenn der Reinertrag der Dortmund-Soester Eisendahnstrecke
ur Verzinsung dieser Prioricäks-Obligarionen und zu der §. 9. festgesetzten
Amortischion nicht hinreicht, das Fehlende aus demjenigen Ertrage der Ber-
gisch= Märkischen Eisenbahnstrecke von Elberfeld nach Vormund entnommen
werden, welcher nach erfolgter Zinszahlung und planmäßiger Amortisation der
(r. 3797.) 68“ Prio-