Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

211

c)  die  Katasteransätze  für  die  Gewerbesteuer  betragen..  .  .  .  3384,852  fl.  55kr.
Zur  Umlage  der  Steuersumme  von  412,500  fl.  kommen  daher  auf  100  fl.
Katasteransatz  107  fl.  11  kr.  u05hlr.

Nachdem  hienach  die  Jahressteuer  pro  1855.—56  unter  die  Oberamtsbezirke  auf  vdie
aus  der  Beilage  ersichtliche  Weise  vertheilt  worden  ist;  so  werden  die  Oberämter  angewiesen,
  unverweilt  die  Vertheilung  der  Steuern  auf  die  einzelnen  Orte  .  unter  Zugrundlegung
  des  Landeskatasters  vorzunehmen,  und  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Unteraustheilung
auf  die  Steuerpflichtigen  nach  den  verschiedenen  Katasterzweigen,  je  abgesondert  auf  das
Grund-,  Gefäll-,  Gebäude=  und  Gewerbe-Kataster  vollzogen  wird.

In  Beziehung  auf  die  instruktionsgemäße  Fortführung  der  Gebäude=  und  Gewerbesteuerrollen,
  die  rechtzeitige  Vornahme  des  Steuersatzes,  die  richtige  Fortfübrung  der  Oberamts-Uebersichten,
  übereinstimmend  mit  den  Kanzlei-Exemplaren,  so  wie  auf  die  Benützungsart  des
Steuerkatasters  zu  der  Umlage  der  Amtskörperschafts-Anlagen,  endlich  binsichtlich  der  rechtzeitigen
  Unteraustheilung,  der  sorgfältigen  Ueberwachung  des  Einzugs  und  der  Ablieferung  der
Steuern,  werden  die  K.  Oberämter  auf  die  ihnen  hierüber  schon  früher  ertheilten  Weisungen,
  insbesondere  auf  die  Verfügung  des  Steuer-Collegiums  vom  30.  Juni  1848  (Reg.  Blatt
S.  301)  verwiesen.

Stuttgart  den  19.  September  1855.
Hefele.

Genehmigt  von  dem  Finanz-Ministerium  den  19.  September  1855.
Für  den  Minister:
Sigel.