Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Wege  der  Amortisation  eingeloͤsten  Obligationen  sollen  in  Gegenwart  zweier
vereldeter  Notare  verbrannt,  und  daß  dies  geschehen,  durch  die  öffenklichen
Blätter  bekannt  gemacht  werden.  Die  Obligationen  aber,  welche  in  Folge  der
Rückforderung  (F.  ö.)  oder  Kündigung  (F.  3.)  außerhalb  der  Amortisation  eingelöst
  werden,  kann  die  Gesellschaft  wieder  ausgeben.

S.  10.

Diejenigen  Prioritäts-Obligationen,  welche  ausgeloost  oder  gekündige  sind,
und  der  Bekanntmachung  durch  die  öffentlichen  Blatter  ungeachket  nicht  rechtzeitig
  zur  Realisation  eingehen,  werden  während  der  nächsten  zehn  Jahre  von
dem  Direktorium  der  Breslau-Schweidnitz-Freiburger  Eisenbahn-Gesellschaft  alljährlich
  einmal  öffentlich  aufgerufen;  gehen  sie  aber  dessen  ungeachtet  nicht  spalestens
  binnen  Jahresfrist  nach  dem  letzten  öffentlichen  Aufruf  zur  Realisation
ein,  so  erlischt  ein  jeder  Anspruch  aus  denselben  an  das  Gesellschaftsvermögen,
was  unter  Angabe  der  Nummern  der  werthlos  gewordenen  Obligationen  von
dem  Direktorium  öffentlich  bekannt  zu  machen  ist.

S.  11.

Die  in  den  §#.  Z.,  7.,  8.,  9.  und  10.  vorgeschriebenen  öffentlichen  Bekann#tmachungen
  erfolgen  durch  zwei  Breslauer  Zeitungen,  den  Preußischen
Staatsanzeiger  und  eine  auswärtige  Zeitung.

Zu  Urkund  dessen  haben  Wir  das  gegenwärige  landesherrliche  Privilegium
  Allerhöchsteigenhändig  vollzogen  und  mit  Unserem  Königlichen  Jseggel
ausfertigen  lassen,  ohne  jedoch  dadurch  den  Inhabern  der  Obligationen  in  Ansehung
  ihrer  Befriedigung  eine  Gewährleistung  von  Seiten  des  Staats  zu  geben,
  oder  den  Rechten  Dritter  zu  präjudiziren.

Das  gegenwärtige  Privilegium  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  bekannt
zu  machen.

Gegeben  Charlottenburg,  den  14.  Februar  1853.
(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

Jahrgang  1883.  (di.  a607.)  *9  Schema