— 56 —
Schema 0
Talonu
zu der
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Prioritäts-Obligation
Littr. B. 65
Der Produzene dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legi-
timation die für die vorstehend bezeichnete Prioritärs-Obligation neu auszufer-
tigenden Zinskupons für die nächsien zehn Jahre.
Breslau,dden
Der Verwaltungsrath
der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft.
N. N. N. JN.
Der Rendant.
N. JN.
(Nr. 3698.) Bekannemachung über den Beitritt der Großberzoglich Mecklenburg-Schwerin,
scheo Regierung zu dem Vertrage d. d. Gotha den 15. Juli 1851.
wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden.
Vom 26. Februar 1653.
E. wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Vertrage zwischen Preußen
und mehreren andern Deutschen Regierungen wegen gegenferiher Verpflichtung
ur Uebernahme der Auszuweisenden vom 15. Juli 1851. (Gesetz-Sammlung
ahrgang 1851. Seite 711. ff.) in Gemäßheit des §. 15. desselben
die Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Regierung unter dem
9. Januar d. J.
mit der Maaßgabe beigetreten ist, daß dem Großherzogthum Mecklenburg-
Schwerin gegenüber die Wirksamkeit des Vertrages mit dem 1. März d. 6
beginnt.
8 Berlin, den 26. Februar 1853.
Der Ministerpraͤsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
v. Manteuffel.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
Piigichen Leenh