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Amortisationsbedingungen und zu gleicher Prioritcht mit den nach Unserem Pri-
vilegium vom 30. März 1849. emitt#irten Obligationen zu gestatten, so ertheilen
Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit jenes Unternehmens und in Ge-
mäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Jumi 1833. durch gegenwämiges Pri-
vilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obli-
gationen unter folgenden Bedingungen:
g. 1.
Die zu emittirenden Prioritaͤts- Obligationen werden unter fortlaufenden
— Nummern nach dem sub A. beigefügten Schema in 1500 Seück zu 500 Rchlrn.
Kurant sub Nr. 17001. bis 18500., zusammen .. 750,000 Rthlr.,
in 3000 Stück zu 200 Rlhlrn. Kurant sub Nr. 18501. bis
21,500., zusamenmnmmmmmmm 600,000 =
auf weißem Papier mit farbigem Ueberdruck; in 6500 Stück
zu 100 Rthlrn. Kurant sub Nr. 21,501. bis 28,000., zusammen 650,000
auf blauem Papier
Summa 2,000,000 Rehlr.
stempelfrei ausgefertigt.
Die JZinskupons werden nach dem sub B. anliegenden Schema für fünf
„Jhre ausgegeben und nach Ablauf dieser Zeit erneuert.
Die Zinskupons für die ersten fünf Jahre nebst einer Anweisung zur
Empfangnahme der folgenden Zinskuponsreihe befinden sich an den Prioritäts=
Obligationen. Auf der Rückseite der Prioritäts-Obligationen wird das gegen-
wärtige Prioilegium abgedruckt.
g. 2.
Die Prioritaͤts-Obligationen werden mit vier Prozent jaͤhrlich verzinset.
Die Zinsen werden in halbjaͤhrigen Raten postnumerando in der Zeit vom.
2. bis 31. Januar und 1. bis 31. Juli eines jeden Jahres in Coͤln und Ber-
lin, sowie in denjenigen Städten, welche etwa sonst noch von der Direktion
hierzu bestimmt werden, gezahlt.
Zinsen von Priorikäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jah-
ren von dem in den betreffenden Kupons beslimmten Zahlungstage ab nicht
geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.
g. 3.
Die Prioritaͤts-Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit dem
Jahre 1858. beginnt und nach Anleitung des beiliegenden Amortisationsplans
durch