Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Schema  0

Talonu

zu  der

Breslau-Schweidnitz-Freiburger  Eisenbahn-Prioritäts-Obligation
Littr.  B.  65

Der  Produzene  dieses  Talons  erhält  ohne  weitere  Prüfung  seiner  Legitimation
  die  für  die  vorstehend  bezeichnete  Prioritärs-Obligation  neu  auszufertigenden
  Zinskupons  für  die  nächsien  zehn  Jahre.

Breslau,dden

Der  Verwaltungsrath

der  Breslau-Schweidnitz-Freiburger  Eisenbahngesellschaft.
N.  N.  N.  JN.
Der  Rendant.
N.  JN.

 

(Nr.  3698.)  Bekannemachung  über  den  Beitritt  der  Großberzoglich  Mecklenburg-Schwerin,
scheo  Regierung  zu  dem  Vertrage  d.  d.  Gotha  den  15.  Juli  1851.

wegen  gegenseitiger  Verpflichtung  zur  Uebernahme  der  Auszuweisenden.
Vom  26.  Februar  1653.

E.  wird  hierdurch  bekannt  gemacht,  daß  dem  Vertrage  zwischen  Preußen
und  mehreren  andern  Deutschen  Regierungen  wegen  gegenferiher  Verpflichtung
ur  Uebernahme  der  Auszuweisenden  vom  15.  Juli  1851.  (Gesetz-Sammlung
ahrgang  1851.  Seite  711.  ff.)  in  Gemäßheit  des  §.  15.  desselben
die  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinsche  Regierung  unter  dem
9.  Januar  d.  J.
mit  der  Maaßgabe  beigetreten  ist,  daß  dem  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin
  gegenüber  die  Wirksamkeit  des  Vertrages  mit  dem  1.  März  d.  6
beginnt.
8  Berlin,  den  26.  Februar  1853.

Der  Ministerpraͤsident,  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
v.  Manteuffel.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei.
Piigichen  Leenh