Alphabetisches Register.
Einfluß des #reprtattenegesehes auf dle Negatorlenklage
bel Beschädigung fremden Eigenthumes durch elne
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Negotiorum gestio s Geschäftsführ ung.
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Notariatsgesetz: Art. 14 f. Erbschaft, Extradition,
Gutszertrümmerung, Heirathgut, Hypothekengesetz.
5# ##efthekfor derung. 6 Pothesschuldübernahme,
Immobiliarvertrag, Promissum
Art. 19 f. Inventar.
Art. 60, 61, 69 s. Testamentsfor
Notariatou *s nde: Lorifelhaster *8 einer solchen
Novation: gehörige Erklärung d n
mrnerern Recht s. Auantung, bichter- und
Trüpfrecht.
Obligationen: Unterschied bei solchen zwischen dem obligatorischen
Multerverhältnisse (Stammebligallon), welches
#mtttelbar durch den Vertrag, das Delikt u. s. w. hervorgebracht
wird, und den Forderungoverhältnt en, welche
sich daraus bald in der Ein= bald in der Me aßl entwickeln
(Zweigobligation)
Oeffentlichkeit f. Hypothekenduch.
Opposition gegen die Koltensesllehung in der Kassations·
instanz nach pfälzischem Prozeßrechte
Paulianisches Rechismittel: was einzelne Konkurs-Mäuöiger
mittelst desselben erstreiten, *6 in die Kenkurs=Pese#nalerdituten
1. Servituten.
Perfönlichkeit, kuristische s. Vereine.
Pertinenzen: ein Verzeichniß über die beweglichen eines
Hypothekenobjektes ist nicht absolut nothwendig ..
Dläl#sches Recht 1 Frnssisches Recht.
Pfandrecht, Zweck deesel
Pfle ga irhcelin, ukellans Kuratel.
Pflichtthei bschaftstheilung.
Eluchthen 6Gerschaft 4 aavertras— Ehekonsens,
Geschältsführung, Irrthum, Schuldurkunde,
„Verjähruns, Verlassenschaftstheilung,
Verschulden.
Prioritäts-= Onnung; Cessibilität des der Ehefrau durch
. 23 Nr. 3-derlelben. eingeräumten Vorzugerchtes
u S. 12 und 23 derselben .
Privat-Vereinsrecht, bayerisches .
Das Gesetz v. 29. Apr. 1869 findet auf Gewerbsvereine,
welche nach den Bestimmungen des Art. 25 des Ges.
v. 30. Jan. 1868, ** Gewerbswesen betr., errichtet
sind, keine Anwendu
Promissum: unpetlegt r blos ein solches, sondern cauch
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