Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXXVI. Band. (36)

Alphabetisches  Register.

Einfluß  des  #reprtattenegesehes  auf  dle  Negatorlenklage
bel  Beschädigung  fremden  Eigenthumes  durch  elne
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Negotiorum  gestio  s  Geschäftsführ  ung.

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Notariatsgesetz:  Art.  14  f.  Erbschaft,  Extradition,

Gutszertrümmerung,  Heirathgut,  Hypothekengesetz.
  5#  ##efthekfor  derung.  6  Pothesschuldübernahme,
  Immobiliarvertrag,  Promissum
Art.  19  f.  Inventar.
Art.  60,  61,  69  s.  Testamentsfor
Notariatou  *s  nde:  Lorifelhaster  *8  einer  solchen
Novation:  gehörige  Erklärung  d  n
mrnerern  Recht  s.  Auantung,  bichter-  und
Trüpfrecht.

Obligationen:  Unterschied  bei  solchen  zwischen  dem  obligatorischen
  Multerverhältnisse  (Stammebligallon),  welches
#mtttelbar  durch  den  Vertrag,  das  Delikt  u.  s.  w.  hervorgebracht
  wird,  und  den  Forderungoverhältnt  en,  welche
sich  daraus  bald  in  der  Ein=  bald  in  der  Me  aßl  entwickeln
  (Zweigobligation)

Oeffentlichkeit  f.  Hypothekenduch.

Opposition  gegen  die  Koltensesllehung  in  der  Kassations·
instanz  nach  pfälzischem  Prozeßrechte

Paulianisches  Rechismittel:  was  einzelne  Konkurs-Mäuöiger
  mittelst  desselben  erstreiten,  *6  in  die  Kenkurs=Pese#nalerdituten

  1.  Servituten.

Perfönlichkeit,  kuristische  s.  Vereine.

Pertinenzen:  ein  Verzeichniß  über  die  beweglichen  eines
Hypothekenobjektes  ist  nicht  absolut  nothwendig  ..

Dläl#sches  Recht  1  Frnssisches  Recht.

Pfandrecht,  Zweck  deesel

Pfle  ga  irhcelin,  ukellans  Kuratel.

Pflichtthei  bschaftstheilung.

Eluchthen  6Gerschaft  4  aavertras—  Ehekonsens,
  Geschältsführung,  Irrthum,  Schuldurkunde,
  „Verjähruns,  Verlassenschaftstheilung,

Verschulden.

Prioritäts-=  Onnung;  Cessibilität  des  der  Ehefrau  durch
.  23  Nr.  3-derlelben.  eingeräumten  Vorzugerchtes
u  S.  12  und  23  derselben  .

Privat-Vereinsrecht,  bayerisches  .

Das  Gesetz  v.  29.  Apr.  1869  findet  auf  Gewerbsvereine,
welche  nach  den  Bestimmungen  des  Art.  25  des  Ges.
v.  30.  Jan.  1868,  **  Gewerbswesen  betr.,  errichtet
sind,  keine  Anwendu

Promissum:  unpetlegt  r  blos  ein  solches,  sondern  cauch

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