Full text : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfter Band. 1841-1842. (5)

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sübrung  gebracht  werden  soll,  wird  bls  zum  lehten  März  1846  festgesege.  Erfolge  spätestens
  neun  Monate  vor  dem  Ablause  dieses  Zeltraume  keine  Aufkündigung  von  der  elnen
oder  der  andern  Seile,  so  wird  der  Vertrag  als  auf  sechs  Jahre,  und  in  gleicher  Weile
slets  weiter  von  sechs  zu  sechs  Jahren,  verlängert  angesehen.

Derselbe  soll  alsbald  sämmtlichen  betheillgten  Reglerungen  vorgelege  und  sollen  die  Hiaelfikarlons-Urkunden
  mic  mäöglichster  Beschleunigung,  spätestens  aber  binnen  sechs  Wochen,  zu
Berlin  ausgewechselt  werden.

So  geschehen  Haag,  den  Zien  Februar  1842.

(gez.)  Hercmann  Friedrich  Reichs-  Frederic  George  Prospere
grafvon  Wyllich  und  Lottum.  de  Blochausen.

.  8.)  (#.  S.)

 

Nachdem  Durchlaucheigste  Landesberrschaften  dle  zu  Berlin  am  16.  und
17.  Dezember  v.  J.  abgeschlossenen  Staatsverträge,  als:

1)  Verkrag  zwischen  Preuhen  für  sich  und  in  Vertretung  der  übrigen  Milcglleder  des
Zoll-  und  Handelsvereins  und  Braunschweig  elnerseits  und  Hannover  und  Oldenburg
andererseits,  die  steuerlichen  Werhältnisse  verschlebener  Herzoglich  Braunschwelglscher
Landestheile  betreffend,

nebst
elnem  Vertrag  zwischen  Hannover  und  Olbenburg,  bie  Fortbauer  des  unter  ihnen
durch  den  Vertrag  vom  7.  Mai  1836  errlchteten  Steuervereins  betreffend,

2)  Vertrag  zwischen  Preußen  fuͤr  sich  und  in  Vertretung  der  saͤmmillchen  uͤbrlgen  Mit  ·
elieder  des  Zoll  ·  und  Handelsvereins,  Hannover,  Oldenburg  und  Braunschwelg,  die
Erneuerung  des  unterm  4.  November  1837  abgeschlossenen  Wertrags  wegen  Befoͤrderung
  der  gegenseltigen  Verkehrsverhaͤltnisse  betreffend,  nebst  fuͤnf  Anlagen,  als