Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1855.

 

Datum

de-Gesetzes
  2c.

JAusgegeben

zu
Berlin.

In  h  a  l  t.

Nr.
des

Stücks.

Nr.
des  Gesetzes.


Seite.

 

1855.
22.  Okebr.

 

1855.
31.  Oktbr.

13.  Novbr.

19.  —

19.  —

2%  Dozbr.

20.  Novbr.

 

Bestdtigungs-Urkunde,  betressend  die  Statuten  der
zu  Breslau  unter  der  Firma:  „Minerva,
Schlesische  Hütten-,  Forst=  und  Bergbau-Gesellschaft
  “  errichteten  Aktiengesellschaft.


Verordnung,  betreffend  die  Beschränkung  der  Jah--kunesteistan
  mittelst  fremden  *#  piergeldes.


Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Anwendung  der
Allerhschsten  Order  vom  3.  Mai  1821.  wegen
der  Annahme  von  Staatsschuldscheinen  als  pupillen-
  und  depositalmdßige  Sicherheit  auf  die
Stammaktien  der  Niederschlesisch-Märischen
  und  der  Münster-Hammer-Eisenahn.



Allerhöchster  Erlag,  betreffend  die  in  Gemäßheit
dee  Gesetzes  vom  21.  Mai  1855.  aufzunehmende
Staatsanleihe  von  7,800,000  Thalern.

Allerhöchster  Erlaß,  betresfend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die
Unterhaltung  der  Gemeinde  -  Chaussee  von
Beckum  über  Vorhelm,  Tönnieshäuschen  und
Sendenhorst  nach  Drensteinfurt.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die
Unterhaleung  der  Chausseen  von  Ostrowo
nach  Adelnau  und  von  Ostrowo  nach  Raszo

  w.
Allerhoͤchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die
Unterhaltung  der  Kreis-Chausseen  im  Kreise
Osterode:  1)  von  Osterode  über  Reichenau
und  Hohenstein  bis  zur  Neidenburger  Kreiagrenze
  in  der  Richtung  auf  Neidenburg,  2)  von
Reichenau  über  Gilgenburg  bis  zur  Neiden-.
durger  Kreisgrenze  in  der  Richtung  auf  Soldau
oder  auf  Neidenburg,  3)  von  Hohenstein  bie
zur  Allensteiner  Kreiogrenze  in  der  Richtung  auf
Grieslinen.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die
Unterhaltung  der  Chaussee  von  Neuhaldensleben
  über  Bölfstringen  und  Wieglitz  bis
zur  Landesgrenze  gegen  Calförde,  sowie  einer
Zweig-Chaussee  von  der  genannten  Chaussee  bei
Bulziingen  bis  zur  Landesgrenze  gegen  Uthmöden.
  -

 

40.

41.

42.

43.

46.

43.

 

4299.
mit  Anl.

4301.

4303.

4304.

4305.

4309.

4321.

4310.

 

647-662.

667.

685.

691.

715.

692.