Aufzeichnung über die in Wien geführten Verhandlungen 299
Der deutsche Reichskanzler stimmte dieser Auffassung
grundsätzlich zu. Der polnische Staat soll schließlich,
so weit dies im Frieden mit Rußland durchzusetzen sein wird, möglichst
weit nach Osten ausgedehnt werden.
Die innere Verwaltung des polnischen Staates bleibt diesem überlassen,
vorbehaltlich einer erforderlichen Üübergangsperiode. In außerpolitischer
Hinsicht wird Polen dem Bündnis der beiden Kaiserreiche angeschlossen,
eine eigene auswärtige Politik kann Polen
nicht führen. Die Beschränkungen eines Gesandtschaftsrechts Polens
bleiben weiterer Erwägung vorbehalten. Verträge mit anderen Staaten
zu schließen, ist Polen nur insoweit berechtigt, als der Inhalt dieser Verträge
nicht im Widerspruch steht mit den in den Abmachungen der beiden
Zentralmächte enthaltenen Beschränkungen. Deshalb müssen die Verträge
den beiden Mächten vorher vorgelegt werden.
Polen erhält seine eigene Armee. Über deren Errichtung sowie über
die gesamte Organisation der gesamten militärischen Verhältnisse soll die
erforderliche Vereinbarung durch eine gemischte militärische Kommission
vorbereitet werden. Baron Burian wird dafür eintreten, daß die Aufsicht
und oberste Führung der Armee einheitlich sei
und Deutschland zufalle. Der Abschluß der erforderlichen Militärkonvention
mit Polen wird nach Maßstab der vorstehenden Gesichtspunkte
seitens beider Zentralmächte erfolgen.
In wirtschaftlicher Hinsicht vertrat der deutsche Reichskanzler die Notwendigkeit
der Einbeziehung des polnischen Staates in
das deutsche Zollgebiet, und zwar unter dem Gesichtspunkt der
eigenen ökonomischen Lebensinteressen des polnischen Staates.
Baron Burian dagegen vertrat den Standpunkt, daß beide Kaiserreiche
gleiche ökonomische Rechte in Polen haben müßten, ein Zollanschluß
an Deutschland aber eine Benachteiligung der österreichisch-ungarischen Interessen
darstelle sowie politisch bedenklich sei und daher ein eigenes polnisches
Zollgebiet gebildet werden solle. Es wurde vereinbart, daß die
Frage der praktischen Wirkungen der verschiedenen Zollsysteme zunächst
durch Sachverständige geprüft werden solle. Baron Burian stellte die
baldigste Entsendung solcher Sachverständigen nach Berlin in Aussicht.
Es wurde angeregt, daß aus den polnischen Eisenbahnen, die
fast durchgängig russischer Staatsbesitzwaren, eine Aktiengesellschaft
gegründet werden solle. Der bezügliche Aktienbesitz
verteilt sich unter die beiden Zentralmächte nach der Luote
der Kriegsentschädigung.
Die beiden Zentralmächte garantieren sich gegenseitig durch besonderen
Vertrag, daß kein Teil ihrer bisherigen polnischen