Full text : Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Aufzeichnung  über  die  in  Wien  geführten  Verhandlungen  299

 

 

Der  deutsche  Reichskanzler  stimmte  dieser  Auffassung
  grundsätzlich  zu.  Der  polnische  Staat  soll  schließlich,
so  weit  dies  im  Frieden  mit  Rußland  durchzusetzen  sein  wird,  möglichst
weit  nach  Osten  ausgedehnt  werden.

Die  innere  Verwaltung  des  polnischen  Staates  bleibt  diesem  überlassen,
  vorbehaltlich  einer  erforderlichen  Üübergangsperiode.  In  außerpolitischer
  Hinsicht  wird  Polen  dem  Bündnis  der  beiden  Kaiserreiche  angeschlossen,
  eine  eigene  auswärtige  Politik  kann  Polen
nicht  führen.  Die  Beschränkungen  eines  Gesandtschaftsrechts  Polens
bleiben  weiterer  Erwägung  vorbehalten.  Verträge  mit  anderen  Staaten
zu  schließen,  ist  Polen  nur  insoweit  berechtigt,  als  der  Inhalt  dieser  Verträge
  nicht  im  Widerspruch  steht  mit  den  in  den  Abmachungen  der  beiden
Zentralmächte  enthaltenen  Beschränkungen.  Deshalb  müssen  die  Verträge
den  beiden  Mächten  vorher  vorgelegt  werden.

Polen  erhält  seine  eigene  Armee.  Über  deren  Errichtung  sowie  über
die  gesamte  Organisation  der  gesamten  militärischen  Verhältnisse  soll  die
erforderliche  Vereinbarung  durch  eine  gemischte  militärische  Kommission
vorbereitet  werden.  Baron  Burian  wird  dafür  eintreten,  daß  die  Aufsicht
  und  oberste  Führung  der  Armee  einheitlich  sei
und  Deutschland  zufalle.  Der  Abschluß  der  erforderlichen  Militärkonvention
  mit  Polen  wird  nach  Maßstab  der  vorstehenden  Gesichtspunkte
  seitens  beider  Zentralmächte  erfolgen.

In  wirtschaftlicher  Hinsicht  vertrat  der  deutsche  Reichskanzler  die  Notwendigkeit
  der  Einbeziehung  des  polnischen  Staates  in
das  deutsche  Zollgebiet,  und  zwar  unter  dem  Gesichtspunkt  der
eigenen  ökonomischen  Lebensinteressen  des  polnischen  Staates.

Baron  Burian  dagegen  vertrat  den  Standpunkt,  daß  beide  Kaiserreiche
  gleiche  ökonomische  Rechte  in  Polen  haben  müßten,  ein  Zollanschluß
an  Deutschland  aber  eine  Benachteiligung  der  österreichisch-ungarischen  Interessen
  darstelle  sowie  politisch  bedenklich  sei  und  daher  ein  eigenes  polnisches
  Zollgebiet  gebildet  werden  solle.  Es  wurde  vereinbart,  daß  die
Frage  der  praktischen  Wirkungen  der  verschiedenen  Zollsysteme  zunächst
durch  Sachverständige  geprüft  werden  solle.  Baron  Burian  stellte  die
baldigste  Entsendung  solcher  Sachverständigen  nach  Berlin  in  Aussicht.
Es  wurde  angeregt,  daß  aus  den  polnischen  Eisenbahnen,  die
fast  durchgängig  russischer  Staatsbesitzwaren,  eine  Aktiengesellschaft
  gegründet  werden  solle.  Der  bezügliche  Aktienbesitz
verteilt  sich  unter  die  beiden  Zentralmächte  nach  der  Luote
der  Kriegsentschädigung.

Die  beiden  Zentralmächte  garantieren  sich  gegenseitig  durch  besonderen
Vertrag,  daß  kein  Teil  ihrer  bisherigen  polnischen