Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

— 180 — 
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Coseler Kreises 
Litir. . . . .. M .... uͤber 100 Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen, uͤber 
zwei Thaler funfzehn Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in 
der Zeit vom 1. Januar 18.. (resp. vom 1. Juli 18. 5 und spaͤterhin bie Zin. 
sen der vorbenannten Kreis- Obligation für das Halbjahr vom 1. Juli 18 
bis zum 31. Dezember 18.. (resp. vom 1. Januar bis zum 30. Juni 18. 
mit zwei Koater funfzehn Silbergroschen 5 der Kreis-Kommunalkasse zu Cosel. 
osel, denn1nnn . . . . . . 
Die staͤndische Kreis-Kommissten sur den Chaufseebau im Coseler 
reise. 
Dieser Zinskupon ist unguͤltig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
porovinz Schlesien, Negierungebezirk Oppeln. 
Talomn 
zur 
Kreis-Obligation des Coseler Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfüngt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
garion des Goseler Kreises 
!—— ... . . .. —% über 100 Thaler à fünf Prozent 
Zinsen, die ### Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der 
Kreis- Kommunalkasse zu Cosel. 
Cosel, den . ten .. . . .. . .. 18.. 
Die ständische Kreis- Kommissten, fi# den Chausseebau im Coseler 
  
(Nr. 4181.)
	        
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