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(Nr. 4181.) Geretz, betreffend die Einführung der Schiedsmänner in der Poovinz Westpha-
len. Vom 4. März 1855.
Wa Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
verordnen, nach Anhbrung Unserer gerreuen Stände der Provinz Weslphalen,
mit Zustimmung der Kammern, was folgt:
Das Institut der Schiedsmanner kann in denjenigen Kreisen der Poo-
vinz Westphalen, in welchen die Kreisstände darauf antragen, durch Königliche
Verordnung eingeführt werden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Charlottenburg, den 4. März 1855.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel. v. d. Heydfk Simons. v. Raumer. v. Westphalen.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Waldersee. Für den Minister für die landwirth-
schaftlichen Angelegenheiten:
v. Mankeuffel.
(Nr. 4182.) Privilegium wegen Emission von 000,000 Thalern Prioritäts-Obligationen der
Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft. Vom 12. März 1855.
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 2c.
Nachdem von Seiten der Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft darauf
angetragen ist, Behufs Vervollständigung der Betriebsmittel und Ausführung
verschiedener, bei dem ersten Anschlage der Baukosten der Bahn nicht vorgese-
hener Anlagen und deren vollständigen Ausrüstung ein zweites Darlehn zum
Betrage von 600,000 Thalern durch Ausgabe auf den Inhaber lantender ver-
zinslicher Priorikäts-Obligationen kontrahiren zu dürfen, haben Wir durch ge-
genwärtiges Prioilegium in Gemaßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni
1833. ( geeSammlung für 1833. Seite 75.) zur Emisstion der erwähnten
Prioritäts-Obligarionen der Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft unter nach-
stehenden Bedingungen Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilr:
K. 1.
Das Anleihekapital beträgt 600,000 Thaler und wird unter Emission
von Prioritäts-Obligationen zweiter Serie aufgebracht. Die dem Bedürfnisse
(Nr. 4161—4182.) ent-