96 44. Leissız, Entwurf eines Privilegiums auf Feuerspritzen (25. Juni 1700).
Massen ausser Teutschland zu reisen vermeynet, bey Suchung Unserer gnädigsten
Special-Erlaubnifs denen Umständen und seiner Person nach etwas Anständiges zu
oberwehntem Unseren heilsamen Zweck zu erlegen sich erbiethen, solches auch bey
Ausfertigung der schrifftlichen Permission würcklich erlegen, welches Wir in Gnaden
erkennen und Uns dieselbe für anderen zur Beforderung gnädigst empfohlen seyu
lassen wollen; welches alles zu Unserem und des Landes Dienst, auch ihrem selbst
eigenen Nutzen und Recommendation gereichet, damit Wir solchergestalt von
Unserer Vasallen und Unterthanen Vorhaben, Qualitäten, Capacität und Fähigkeit
bessere und umständlichere Nachricht erlangen und eines Jeden nach seinem
Verdienst und Umständen seiner Person Uns bestens bedienen können.
Wobey Wir Uns schliefslich vorbehalten, nach Befinden fernere diensame
Anstalt Unseren Unterthanen und der Jugend zum Besten zu machen, auch hiermit
Männiglichen, insonderheit aber allen und jeden Tutoren, Curatoren und derer
unmündigen nahen Anverwandten und Befreundten, wie imgleichen Unseren fiscälischen
Bedienten ernstlich und bey Vermeidung Unserer Ungnade, auch andere
willkührliche Straffe anbefehlen, dahin zu sehen, dafs diesem Unserm Edict und
Verordnung überall und in allen Stücken nachgelebet und darwider in keine Wege
gehandelt werden möge. Uhrkundlich haben Wir solches eigenhändig unterschrieben.
So geschelien und gegeben zu
Cölln an der Spree, den 8. Juli 1700. Friderich.
Graf v. Wartenberg.
44.
(Vergl. Geschichte der Akademie S. 91).
Lrısenız, Entwurf eines Privilegiums für die Societät der Wissenschaften,
auf Feuerspritzen.
[Original im Akademischen Archiv; Concept im Geh. Staatsarchiv; bereits gedruckt nach
einer Abschrift in Hannover von Krorr, Werke, ı0. Bd. S. 315 ff.]
Cölln an der Spree, 23. Juni 1700.
Wir Friedrich der Dritte von Gottes Gnaden Marggraf zu Brandenburg,
des Hevl. Röm. Reichs Ertz- Cammerer und Churfürst etc. thun hiermit kund und
fügen zu wifsen: Nachdem Wir aus landesväterlicher Vorsorge Unsere Gedanken
dahin vielfältig gehen lafsen, wie allerhand verderbliche Unglücksfälle, sonderlich
aber die in Unsern Landen seit einigen Jahren leider gar offt empfundene Feuerschäden,
so vil nechst Gottes Hülffe durch ınenschlichen Fleifs und gute Anstalt
erreichet werden kan, künfftig verhütet werden möchten, Wir auch dabeneben,
aulser denen deshalb von Zeit zu Zeit publicirten Verordnungen, auf noch verschiedenes
Andere bedacht gewesen, auch dieselben ins Werck zu richten gesonnen,
und Unfs denn von Unserer neu fundirten Societät der Scientien in Unterthänigkeit
vorgetragen worden, dass unter andern guten Anstalten, die von einiger Zeit her in
Übung gekommenen Schlangensprützen bey Feuersbrünsten ein grolses vermögen,
indem selbige nicht allein in einem beständigen Strahl und mit grolser Gewalt gehen,
da sonst die gemeinen Sprützen schwach und wechselsweise gleichsam Athem
schöpfen, sondern auch solche neue Sprützen vermittelst lederner Schlangen oder
Rölıren, die man in alle Winckel der Häuser herumb und hinein führen kan, auf
den rechten Sitz des Feuers gerichtet werden, folglich bald Raum machen und
selbiges dämpfen können, wie solches an unterschiedenen Orten im Werck selbsten
befunden worden: Als sind Wir aus solchen und andern Ursachen bewogen worden,
nicht allein die von gedachter Unserer Societät der Scientien vorgeschlagene Einführung
der Schlangen-Sprützen zum Besten Unserer Lande und Unterthanen