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damit verbundenen Ankaufs von Grundslücken und der Anlagen von
zugehörigen Bauwerken.
Den Interessenten bleibt es zunachst überlassen, sich wegen Eintheilung
dieser Bauten Behufs Muofzhrung durch Naturalleistungen zu einigen.
Sofern eine solche Einigung nicht zu Stande kommt, sowie bei denjeni-
1en Bauten, welche nur für gemeinschaftliche Rechnung durch baare
eldbeiträge ausgeführt werden können, werden die Baukosten nach der
Magdeburger Morgenzahl der nutzbaren Grundstücke des Niederungs-
Abschnittes ohne Fchsicht auf verschiedene Lage, Güte und Benutzungs-
art derselben getragen.
3) Die Kosten für die Normalistrung und Verlängerung des Laesgener
Deiches bis an das Ende der Deichlinie tragen:
I. die Grundbesitzer des Laesgen-Crossener Niederungsabschnittes, d. h.
von der oberen Laesgener Grenze bis zur unteren Grenze des Deich-
verbandes zur einen Hälfte und
II. die Grundbesitzer des Polnisch= Deutsch-Nettkower und des Sattel-
Blumberger Niederungsabschnittes bis zu der im Frühjahr 1854.
.ausgenommenen Rückstaugrenze zur andern Hälfte —
nach Rückstauklassen, und zwar ad I. dergestalt, daß die Grundstücke
#a) innerhalb der ersten 100 Ruthen oberhalb einer von dem Deichende
aus quer durch die Niederung gelegten Linie von Beiträgen frei
bleiben,
b) innerhalb der folgenden 300 Ruthen aufwärts pro Magdeburger
Morgen .... .. . .... zwei Viertel
c) innerhalb des weiteren Nieberungsgebters aufwärts bis
zur Laesgener Grenze pro Magdeburger Morgen . drei Viertel
un
d) auf Laesgener Flur, Hof= und Baustellen, Gärten und
Aecker pro Morgeegggggngg . . .. vier Wiertel
Wiesen, Weiden und Forstländereeiien drei Viertel
ad II. dergestalt, daß
a) innerhalb des Polnisch-Deutsch-Nettkower Niederungs-
Abschnicttes, Hof= und Baustellen, Gärten und Aecker drei Viertel
und Wiesen, Weiden und Forstländereien ein halb
5) innerhalb des Sartel-Blumberger Niederungsabschnittes,
Hof= und Baustellen, Gärten, Aeckern ein halb
Wiesen, Weiden und Forstländerein ein Wiertel.
beitragen. Weitere Bonitats= oder Kulturunterschiede sind nicht zu be-
rücksichtigen. Der Beitrag, welcher danach auf die Grundbesitzer des
Polnisch-Deutsch-Nettkower Niederungsabschnittes zusammentrifft, wird
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