Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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(Nr.  4151.)  Nachtrag  zu  dem  Regulatio  vom  6.  September  1848.,  die  Anlage  von  Dampfkesseln
  betresend.  Vom  19.  Januar  1855.

D,  sich  das  Bedürfniß  ergeben  hat,  die  Bestimmungen  des  Regulativs  vom
6.  Septkember  1848.,  die  Anlage  von  Dampfkesseln  betreffend  (Gesetz-Sammlung
  1848.  S.  321.),  in  einigen  Punkten  abzuändern  und  zu  ergänzen,  so
wird  hierdurch  Folgendes  bestimmt:

Zu  FP.  6.
Die  Anwendung  der  nach  Art  der  Lokomotiokessel  gebauten  Röhrenkessel
ist  gestattet.  ’
Zu  g.  11.

Die  sogenannten  Federmanometer  sind  als  Vorrichtungen,  welche  den

ssaktfindenden  Druck  der  Dämpfe  zuverlässig  angeben,  nicht  zu  achten.
Zu  g.  12.

An  die  Stelle  dieses  hierdurch  aufgehobenen  Paragraphen  tritt  folgende
Bestimmung:

Die  Verwendung  von  Gußeisen  zu  den  Wandungen  der  Dampfkessel,
wohin  auch  die  Dampfdome,  Mannlochverschluͤsse  und  Feuerröhren  zu  rechnen
sind,  sowie  zu  den  Siederoͤhren  und  deren  Verschluͤssen  ist  ohne  Ausnahme  und
ohne  Unterschied  der  Abmessungen  untersagt.

Die  Verwendung  von  Messingblech  zu  den  Wandungen  der  Dampfkessel
ist  gleichfalls  untersagt;  es  ist  jedoch  gestattet,  sich  des  Misirgu  zu  Feuerröhren
  bis  zu  einem  inneren  Durchmesser  von  vier  Zollen  zu  bedienen.

·  Zu  §.  13.  I.

Die  Bestimmung,  daß  bei  Dampfkesseln  von  anderer  als  chlindrischer
Form  die  Stärke  des  Blechs  dem  Verfertiger  des  Kessels  überlassen  bleibt,
dekselbe  aber  dafür  zu  sorgen  hat,  daß  die  Wandstärke  des  Kessels  mit  Rücksicht
  auf  die  etwa  vorhandene  Verankerung  durch  Stehbolzen,  dem  beabsschtigten
  Dampfdruck  entsprechend,  bestimmt  werde,  sindet  auch  auf  Feuerröhren  von
anderer  als  cylindrischer  Form  Anwendung.

Berlin,  den  19.  Januar  1855.

Der  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.
v.  d.  Heydt.

Nedigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Gehelmen  Dber-Hofbuchdruckerel.
(Nudolph  Decker.)