Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

21.  Bekanntmachung,

die  im  Kaiserthum  Oesterreich  für  Ausfertigung  der  Paßkarten  2c.
bestehende  Kompetenz

betreffend.

nuter  Bezugnahme  auf  die  Regierungsbekanntmachung  Betreffs  der  im
Kaiserthum  Oesterreich  für  Ausfertigung  der  Paßkarten  2.  bestehendei  Kompetenz,
  vom  5.  v.  M.  wird  andurch  zur  öffentlichen  Kunde  gebracht,  daß  zu
Jolge  einer  fernerweit  auf  diplomatischem  Wege  auher  gelangten  Mittheilung,
der  Wirkungskreis  in  Paßsachen  für  die  Zukunft  auch  den  Vorstehern  der  organisirten
  Magistrate  oder  Gemeinde-  Behörden  eingeräumt  worden  ist.

Greiz,  am  28.  April  1866.

Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung  das.

Dr.  Herrmann.

Delim.  Kum.